Verbandsgemeinderat Mendig stimmte zu
Neuanschaffung eines Einsatzleitwagens im Jahr 2020
Antrag auf Landesförderung wird noch in diesem Jahr gestellt
Mendig. Mit Schreiben vom 17. September beantragte Wehrleiter Stephan Schüller die Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Verbandsgemeinde Mendig. Die Beschaffung soll jedoch erst im Jahr 2020 erfolgen. Da die Beantragung einer Landesförderung jedoch noch in diesem Jahr erfolgen muss, wurde dieses Thema im Rahmen der Ratssitzung der Verbandsgemeinde Mendig diskutiert.
Ausstattung eines ELW 1
ELW 1 ist die Bezeichnung für einen Einsatzleitwagen, der mit mindestens einem Zugtrupp besetzt ist (ein Zugführer, ein Gruppenführer, ein Funker) und dient der Führungsunterstützung. Des Weiteren dient das Fahrzeug als Kommunikationsschnittstelle zum rückwärtigen Bereich (Feuerwehreinsatzzentrale, Leitstelle, weiteren Behörden mit Sicherheitsaufgaben sowie den im Einsatz befindlichen Führungskräften). Das Fahrzeug wird zudem als Einsatzleitstand bei geplanten Großveranstaltungen benötigt. (Holi in Colors, Rock am Ring o.ä.).
Die Verbandsgemeinde Mendig, als Träger des Brandschutzes, hält derzeit einen ELW1 (Baujahr 2000) am Standort Mendig vor. Ersatzbeschaffungen für diese Fahrzeugtypen erfolgen in der Regel nach 15-20 Jahren. Die Feuerwehrverordnung gibt den Trägern der Feuerwehren den Mindestbedarf an feuerwehrtechnischer Ausrüstung vor, der je nach Risikoklassen-Einteilung variiert. Nach den Vorgaben der Feuerwehrverordnung RLP ist ein ELW 1 in jeder Gemeinde (hier Verbandsgemeinde) vorzuhalten. Die Feuerwehr Mendig ist in die Risikoklasse B 3 eingestuft. Ein ELW1 ist bereits in der Stufe 1 zwingend vorzuhalten. Dies bedeutet, dass der ELW 1 binnen acht Minuten an der Einsatzstelle verfügbar sein muss.
Die Ortsgemeinden Bell und Rieden sind in der Risikoklasse B 2 eingeordnet. Hier muss der ELW 1 binnen 15 Minuten im Einsatzfall vor Ort sein. VG-Bürgermeister Jörg Lempertz wies in seinen Ausführungen gegenüber den Ratsmitgliedern außerdem darauf hin, dass die Abnutzung durch die Einsatzhäufigkeit (ca. 150 Einsätze pro Jahr) sehr weit fortgeschritten sei.
85.000 Euro Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für einen ELW 1 betragen derzeit voraussichtlich 85.000 Euro. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Anschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 nach aktuellen Förderrichtlinien mit einem Festbetrag in Höhe von 32.000 Euro. „Da die Wartezeiten für Landesförderungen zunehmend länger werden (derzeitige Wartezeit ca. sieben Jahre), sollte noch in diesem Jahr ein entsprechender Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion Trier gestellt werden. „Gleichzeitig sollte die Zustimmung zu einer vorzeitigen Beschaffung beantragt werden“, so VG-Bürgermeister Jörg Lempertz.
Der Verbandsgemeinderat erkannte die Notwendigkeit der Maßnahme an und stimmte der Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) im Jahr 2020 zu. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, den Antrag auf Landesförderung noch in diesem Jahr zu stellen.
Aufwandsentschädigung erhöht
In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss der VG-Rat einstimmig, die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig den heutigen Anforderungen entsprechend zu erhöhen.
Derzeit wird eine Aufwandsentschädigung an folgende Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr gezahlt: Wehrführer, Gerätewarte, Atemschutz-Gerätewarte, Jugendwarte, Alarm- und Einsatzplaner, Wehrleiter und stellvertretende Wehrleiter. Sie soll neben der Entschädigung für den tatsächlichen Aufwand auch einen Anreiz zur Übernahme des Ehrenamtes bieten und somit verhindern, dass das Ehrenamt durch ein Hauptamt ersetzt werden müsste.
Da die Aufgabenvielfalt sowie der zeitliche Arbeitsaufwand der einzelnen Funktionsträger zunehmend intensiver werden, empfahl der Feuerwehrausschuss dem Verbandsgemeinderat, der vorgeschlagenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung zuzustimmen.
