Politik | 26.01.2015

Zahlreiche Interessenten kamen zur Informationsveranstaltung der Mendiger Senioren-Union

Neue Pflegeleistungen, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

(v.l.) Theo Winkel (erster Vorsitzender der Senioren-Union Mendig), Ralph Custor (Inhaber PROMEDICA PLUS, Mayen) und Olaf Spohr (Dipl.-Sozialarbeiter vom Pflegestützpunkt Mendig/Pellenz). FRE

Mendig. Gleich drei fachkundige Referenten konnte der erste Vorsitzende der Mendiger Senioren-Union, Theo Winkel, kürzlich anlässlich einer Informationsveranstaltung in den Räumlichkeiten des DRK-Pflegestützpunktes Mendig begrüßen. Gleichzeitig brachte er seine Freude über das zahlreiche Erscheinen der Mitglieder zum Ausdruck, die an der ca. zweieinhalb Stunden währenden Veranstaltung teilnahmen. Sein ganz besonderer Dank galt dem Hausherrn Lothar Spitzley und dessen Ehefrau Ursula, die mit ihrem Team vorbildlich für die Bewirtung der Gäste sorgten. Bescheiden wie immer verschwieg Theo Winkel, dass er in seiner Eigenschaft als Bäckermeister i.R. das Kuchenbüffet mit selber gebackenen Köstlichkeiten bestückt und unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte.

Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit

Zunächst stellte Theo Winkel den Leiter des Pflegestützpunktes Mendig/Pellenz, Dipl.-Sozialarbeiter Olaf Spohr vor, der sich in seinem Power-Point-Vortrag sowohl mit Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit als auch über die zum 1. Januar 2015 angepassten beziehungsweise leicht erhöhten Pflegeleistungen befasste. Als pflegebedürftig gelten Personen dann, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit beziehungsweise Behinderung in ihrem Lebensalltag für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen sind. Der Hilfebedarf erstreckt sich auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung. Man unterscheidet drei Pflegestufen, wobei seit 1. Januar auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA), die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (wie zum Beispiel bei Demenz), Leistungen in Anspruch nehmen können.

Die Höhe der Leistungen ist in einem übersichtlichen Flyer aufgeführt, der in allen Pflegestützpunkten erhältlich ist. Ebenfalls werden die jeweiligen Voraussetzungen benannt, die bei nachfolgend aufgeführten Leistungen gegeben sein müssen. Der Gesetzgeber unterscheidet nämlich zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Zusätzliche Betreuungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Umbaumaßnahmen, Absicherung der Pflegeperson und vollstationärer Pflege, wobei in allen Bereichen zum 1. Januar 2015 eine leichte Erhöhung der Leistungen zu verzeichnen ist.

Zweite Stufe des Pflegeschwerpunkt-Gesetzes

Olaf Spohr wies zum Abschluss seines Vortrages jedoch darauf hin, dass für 2017 die zweite Stufe des Pflegeschwerpunkt-Gesetzes geplant sei, wobei insbesondere der schon lange geforderte Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert werden solle. Erwartet werde aller Voraussicht nach zum Beispiel ein neues Begutachtungsverfahren, weg von den Minuten und weg von den Verrichtungen. D.h., es würden nur noch die sechs Bereiche: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und Beweglichkeit, krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen, Selbstversorgung, Leben in sozialer Beziehung und Haushaltsführung geprüft, wobei hier lediglich die Frage gestellt würde, ist die Beeinträchtigung gering oder schwerst? Für die Region Mendig/ Pellenz stehen die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes in der Brunnenstraße 3, 56743 Mendig, Tel. (0 26 52) 52 83 59 zu einem Informationsgespräch gerne zur Verfügung.

„Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“

Robert Müller, Dipl.-Sozialarbeiter beim Sozialdienst Katholischer Männer für Mayen und Umgebung e.V. (SKM) in Mayen, Alleestraße 27, Tel. (0 26 51) 94 72 75, wies in seinem Vortrag zu den Themen „Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ ebenfalls darauf hin, dass der SKM als Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen möchten, Bevollmächtigte, Angehörige, Einrichtungen und Betreute gerne zur Verfügung stehe. In Deutschland werden über 1,5 Millionen Menschen rechtlich betreut, da Alter, Behinderung oder eine Krankheit verhindern, dass diese im Alltag ihre Rechte alleine und selbstständig organisieren können. Rechtliche Betreuung ist soziale Arbeit und Rechtsfürsorge. Durch das Wirken und die Unterstützung des gesetzlichen Vertreters, beziehungsweise des bevollmächtigten Betreuers garantiert sie die rechtliche Handlungsfähigkeit des beeinträchtigten Menschen. Durch den Betreuer werden die Rechte des behinderten, erkrankten und beeinträchtigten Menschen geschützt und dessen Selbstbestimmung gewährt beziehungsweise durchgesetzt.

Das Wohl des Menschen

Ziel der rechtlichen Betreuung ist das Wohl des Menschen und dass er trotz Krankheit, Behinderung oder Alter rechtlich handlungsfähig bleibt. Da es nicht selbstverständlich ist, dass ein naher Verwandter „automatisch“ für den zu betreuenden Menschen zuständig ist, wird die gesetzliche Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht vermieden. In gesunden Tagen wird also für den Fall eigener rechtlicher Handlungsunfähigkeit einem anderen Volljährigen die Vollmacht erteilt, im Namen des Vollmachtgebers für diesen stellvertretend rechtlich zu handeln. Unabhängig davon ist eine Patientenverfügung, in der geregelt wird, welche ärztlichen Maßnahmen bei der medizinischen Versorgung, zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall gewünscht beziehungsweise abgelehnt werden. Last, but not least sprach Ralph Custor, Inhaber von PROMEDICA PLUS Mayen, über die Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause. Weitere Informationen unter: www.mayen.promedicaplus.de oder unter Tel. (0 26 51) 49 16 11.

Robert Müller (Dipl.-Sozialarbeiter -FH-) vom Sozialdienst Katholischer Männer für Mayen und Umgebung e.V. sprach über das Betreuungsrecht und eine entsprechende Vorsorgevollmacht.

Robert Müller (Dipl.-Sozialarbeiter -FH-) vom Sozialdienst Katholischer Männer für Mayen und Umgebung e.V. sprach über das Betreuungsrecht und eine entsprechende Vorsorgevollmacht.

(v.l.) Theo Winkel (erster Vorsitzender der Senioren-Union Mendig), Ralph Custor (Inhaber PROMEDICA PLUS, Mayen) und Olaf Spohr (Dipl.-Sozialarbeiter vom Pflegestützpunkt Mendig/Pellenz). Fotos: FRE

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