Blaulicht | 03.04.2026

Ermittlungen laufen: Was trieb den jungen Mann zu seinem gefährlichen Tun?

02.04.: Dramatische Minuten im ICE: Pyrotechnische Gegenstände lösen Panik aus

Symbolbild.

Siegburg. Am Donnerstag, den 2. April, entfesselte ein 20-jähriger Mann im ICE auf der Strecke von Aachen nach Frankfurt/Main ein gefährliches Szenario. Gegen 21:00 Uhr zündete er im Zug zwei bisher nicht näher bestimmte pyrotechnische Gegenstände, was zu leichten Verletzungen bei mindestens zwölf Mitreisenden führte. Eine Person erlitt vermutlich ein Knalltrauma und wurde in ein Bonner Krankenhaus gebracht, konnte jedoch nach einer kurzen Behandlung wieder entlassen werden.

Der Verdächtige, ein deutscher Staatsbürger aus Aachen, wurde von anderen Reisenden in der Zugtoilette eingeschlossen. Bei der Ankunft im Bahnhof Siegburg/Bonn nahmen Beamte der Bundespolizei den jungen Mann fest. Aufgrund des Vorfalls wurde der Zug, der etwa 180 Fahrgäste beförderte, unverzüglich geräumt, und ein Teil des Bahnhofgeländes wurde vorsorglich gesperrt.

Die evakuierten Passagiere fanden vorübergehend Zuflucht in einer nahegelegenen Turnhalle, wo die Siegburger Feuerwehr sie betreute. Notfallseelsorger standen bereit, um psychologische Unterstützung zu leisten. Um die Weiterreise der Fahrgäste zu gewährleisten, organisierte das Notfallmanagement der Deutschen Bahn einen Schienenersatzverkehr.

Der ICE wurde von speziell ausgebildeten Kräften der Bundespolizei gründlich durchsucht, wobei keine weiteren gefährlichen Gegenstände entdeckt wurden. Nachdem die Spurensicherung den mutmaßlichen Tatort untersucht hatte, wurden der Zug und das betroffene Bahngleis gegen 00:45 Uhr wieder freigegeben.

Der 20-jährige Verdächtige befindet sich zurzeit im polizeilichen Gewahrsam, während die Ermittlungen zu seinen Motiven und den Hintergründen des Vorfalls andauern. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten eine Maske, zwei Messer und zwei frei verkäufliche Rauchkörper. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den Mann aus Aachen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz. BA

Symbolbild. Foto: ROB

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