Riskante Fahrt auf der A3
04.08.: Verfolgungsjagd bei 235 km/h: Polizei stoppt rücksichtslosen Fahrer
Montabaur. Am Dienstagmittag gelang es den Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur, einen 23-jährigen Niederländer nach einer riskanten Fahrt auf der Bundesautobahn 3 zu stoppen.
Gegen den Fahrer eines Porsche 911 wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf ein illegales Kraftfahrzeugrennen und der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Bereits bei der ersten Beobachtung fiel der Fahrer durch sein rücksichtsloses Fahrverhalten auf, indem er mit zu geringem Sicherheitsabstand auf die Zivilstreife auffuhr und mehrfach verbotswidrig rechts überholte. Dabei nutzte er jede sich bietende Lücke im Verkehr, um andere Fahrzeuge zu überholen, und setzte seine Fahrt mit extrem hoher Geschwindigkeit fort.
Während der Verfolgung erreichte der Porsche Geschwindigkeiten von über 235 km/h, wobei der Abstand zur Zivilstreife, die mit einer geeichten Geschwindigkeit von 230 km/h unterwegs war, weiter vergrößert wurde. Das hohe Verkehrsaufkommen zur Mittagszeit erhöhte das Risiko eines Unfalls, doch durch glückliche Umstände blieb es ohne Zwischenfälle. Die Untersuchung der Videoaufzeichnungen zur Identifizierung weiterer gefährdeter Verkehrsteilnehmer ist im Gange. Zeugen oder Betroffene, die Angaben zu dem Vorfall machen können, werden gebeten, sich bei der zuständigen Dienststelle zu melden.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise auf vorherigen Drogenkonsum. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC. Der Beschuldigte erklärte, dass er zusammen mit seinem Vater einen Coffeeshop in Eindhoven betreibe und regelmäßig Cannabis aus beruflichen Gründen konsumiere. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Da der Beschuldigte im Ausland wohnt und keine Angaben zu seinem Einkommen machte, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung verlangt, die auf 10.000 Euro festgesetzt wurde. Diese Summe wurde vor Ort beglichen. Zu keinem Zeitpunkt zeigte der junge Mann Einsicht in sein Fehlverhalten. Sein niederländischer Führerschein wurde sichergestellt, und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er von seinem Vater abgeholt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB und der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB dauern an.
BA
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