Blaulicht | 06.01.2026, 16:17 Uhr

Damit war die Chaos-Tour aber noch nicht beendet!

05.01.: Betrunkener 20-Jähriger rammt Rettungswagen mit geklautem Auto

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW

Zülpich/Euskirchen. Nach aktuellem Ermittlungsstand hielt sich ein 20-jähriger Mann am Montag, den 5. Januar, gegen 22.45 Uhr in einem Wohnhaus in Zülpich bei Angehörigen auf. Dort entwendete er den Fahrzeugschlüssel eines Pkw und entfernte sich mit dem Fahrzeug in unbekannte Richtung. Der Diebstahl wurde kurz darauf festgestellt und der Polizei gemeldet.

Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung kam der Pkw gegen 23 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf der Frauenberger Straße in Euskirchen entgegen. Das Fahrzeug befuhr die Straße aus Richtung Zülpich kommend in Fahrtrichtung Jülicher Ring. Als die Polizeibeamten wendeten, beschleunigte der Fahrer und setzte seine Fahrt in Richtung Carmanstraße fort. Dort kollidierte der Pkw mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Rettungswagen, der infolge der Beschädigungen nicht mehr einsatzfähig war. Die Versorgung eines Patienten verzögerte sich, ein weiterer Rettungswagen wurde angefordert.

Anschließend fuhr der Mann weiter in Richtung der Straße Im Schilderfeldchen. Beim Abbiegen verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, prallte zunächst gegen mehrere Mülltonnen und kollidierte anschließend mit zwei geparkten Pkw. Eines der Fahrzeuge wurde gegen die Fassade eines Wohnhauses geschoben. Es entstanden Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen sowie am Gebäude.

Der Fahrer verließ den Unfallort zu Fuß und ließ den Pkw mit laufendem Motor zurück. Polizeibeamte nahmen die Verfolgung auf und konnten den 20-Jährigen im Bereich der Bergerstraße antreffen und kontrollieren. Der Mann blieb unverletzt. Bei der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Auf der Polizeiwache Euskirchen wurde eine Blutprobe entnommen. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorlegen.

Der entwendete Pkw wurde sichergestellt. Gegen den 20-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Kfz-Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholeinflusses.

Symbolbild. Foto: Jochen Tack / Polizei NRW

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