Blaulicht | 18.09.2026, 17:08 Uhr

Opfer überwies Beträge im fünfstelligen Bereich an Betrüger

17.09.: Senior aus dem Kreis Euskirchen fällt auf TikTok-Betrug herein

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Euskirchen. Ein Senior aus dem Kreis Euskirchen ist im Zeitraum vom 31. Juli bis zum 17. September Opfer einer Betrugsmasche geworden, die über die Social-Media-Plattform „TikTok“ ihren Anfang nahm.

Der Mann war auf „TikTok“ auf eine Werbeanzeige aufmerksam geworden, in der damit geworben wurde, durch das Ansehen und die positive Rückmeldung zu kurzen Videos Geld verdienen zu können. Über einen dort angegebenen Messenger wurde anschließend Kontakt zu ihm aufgenommen und ihm erklärt, wie er auf diese Weise vermeintlich Geld verdienen könne.

Im weiteren Verlauf wurde der Senior dazu aufgefordert, zunächst eigenes Geld zu investieren. Er überwies daraufhin insgesamt einen Betrag im unteren fünfstelligen Euro-Bereich auf ausländische Konten.

Als vermeintliche Gegenleistung erhielt er zunächst ein- beziehungsweise zweimal kleinere Beträge im unteren zweistelligen Euro-Bereich zurück. Im weiteren Verlauf forderten die bislang unbekannten Täter den Mann zu weiteren Zahlungen auf.

Als der Senior schließlich den Verdacht schöpfte, einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein, konfrontierte er die Verantwortlichen damit. Daraufhin wurde ihm für den Fall einer Anzeige unter anderem mit einer Klage gedroht. Der Senior ließ sich davon letztlich nicht abhalten und wandte sich an die Polizei.

Die Polizei Euskirchen warnt vor Angeboten in sozialen Netzwerken, bei denen mit vermeintlich einfachen Verdienstmöglichkeiten geworben wird. Insbesondere wenn zunächst eigenes Geld investiert oder auf ausländische Konten überwiesen werden soll, ist Vorsicht geboten.

Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauszahlungen, damit anschließend Geld verdient werden kann. Auch zunächst ausgezahlte kleinere Beträge können Teil der Betrugsmasche sein und sollen bei den Betroffenen Vertrauen schaffen.

Wer über soziale Netzwerke oder Messenger zu Geldzahlungen aufgefordert wird, sollte nicht auf die Forderungen eingehen und keine weiteren Überweisungen tätigen. Betroffene sollten den Kontakt abbrechen, Nachrichten und Zahlungsbelege sichern und sich an die Polizei wenden. Auch Drohungen der Täter sollten Betroffene nicht davon abhalten, den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Euskirchen

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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