Blaulicht | 09.02.2023

Aus dem Polizeibericht

Einbrecher waren in Mayen unterwegs

Mayen. Im Laufe der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letzter Woche kam in innerhalb der Ortslage Mayen zu zwei Einbrüchen in Bäckereifilialen und einem Einbruchsversuch in eine Tierarztpraxis. Die bislang unbekannten Täter hebelten zunächst eine Tür einer Bäckereifiliale in der Betzinger Landastraße auf und erbeuteten dort einen geringen Bargeldbetrag.

Im Entenpfuhl näherten sich die Einbrecher einer rückwärtigen Tür einer Bäckereifiliale und hebelten diese ebenfalls auf. Hier kam es zur Entwendung eines Tresores der aus einer Wand gerissen wurde. Über die Höhe der Tatbeute können hier bislang noch keine Angaben gemacht werden.

In der Polcher Straße wurde versucht in eine Tierarztpraxis einzubrechen, indem sich die Diebe erfolglos an ein Fenster zu schaffen machten. Die vollständige Tatausführung scheitere, vielleicht wurden die Täter bei ihrer Arbeit durch vorbeikommende Passanten gestört. Diese wären wichtige Zeugen für die Polizei.

Bei den Tatortaufnahmen an allen drei Tatorten konnten zahlreiche Spuren sichergestellt werden, die derzeit der Auswertung bedürfen. Die Folgeuntersuchungen sind ebenfalls darauf ausgerichtet, ob alle Tatobjekte von der gleichen Tätergruppierung angegangen wurden. Zeugen, die in der vergangenen Nacht in der Zeit von 08.02.2023, 19.50 Uhr bis 09.02.2023, 5 Uhr, an den besagten Tatorten verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, möchten sich bitte bei der Kriminalpolizei Mayen melden (Tel: 0261-801305).

Drogentypische Auffälligkeiten bei Autofahrer

Mayen. Am 08.02.2023, gegen 18.20 Uhr, wurde ein 28-jähriger Fahrzeugführer aus der VG Vordereifel, mit seinem Auto einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle entdeckten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten. Ein Drogenvortest bestätigte den Konsum von Cannabis. Die Weiterfahrt des Fahrzeugführers wurde unterbunden, es erfolgte die Entnahme eine Blutprobe. Im Rahmen von Anschlussermittlungen ergaben sich Hinweise, dass sich in der Wohnung des Betroffenen weitere Betäubungsmittel befinden könnten. Bei einer im Anschluss richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung konnten weitere geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen den Fahrer wurden Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren unter Drogeneinfluss eingeleitet. Er muss mit empfindlichen Geldstrafen und einem Fahrverbot rechnen.

ROB

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