23-Jähriger verursacht Auffahrunfall durch verkehrswidriges Fahrmanöver
Falschfahrt: Auf der Auffahrt zur B 9 Rückwärtsgang eingelegt
Koblenz. Gestern Montag, 27.01.2025, gegen 22.30 Uhr, fuhr ein 23-Jähriger mit seinem Auto auf der Beatusstraße in Richtung B9. Auf der Auffahrt zur B9 bemerkte er, dass er die falsche Fahrspur gewählt hatte und eigentlich die Karthäuserstraße befahren wollte. Er bremste in der Auffahrt bis zum Stillstand ab und legte den Rückwärtsgang ein, um entgegen der Fahrtrichtung in die Karthäuserstraße abzubiegen.
Als eine 19-jährige Autofahrerin auf die B9 auffahren wollte, fuhr ihr der 23-Jährige rückwärts entgegen. Aufgrund des verkehrswidrigen Fahrmanövers konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Die 19-Jährige und ihre beiden Mitfahrerinnen wurden leicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme waren die Beatusstraße und die Auffahrt zur B9 für eineinhalb Stunden gesperrt. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet.
BA
