Blaulicht | 05.11.2024, 09:18 Uhr

Alkoholisierte Diebe verursachen Unfall in Siegburg

Geklauter Radlader rammt Pkw

Symbolbild. Quelle: Pixabay

Siegburg. Am Samstagmorgen, 2. November haben junge Männer in Siegburg einen Radlader gestohlen und damit einen Unfall verursacht. Anschließend flüchteten die beiden Tatverdächtigen zu Fuß. Kurz nach 2 Uhr meldete eine Frau, dass sie gerade ihr Auto in der Jägerstraße im Ortsteil Stallberg geparkt habe. Dabei sei ihr ein mit zwei männlichen Personen besetzter Radlader entgegengekommen, wie die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis mitteilte. Dieser habe die Jägerstraße vom Fichtenweg kommend in Richtung Zeithstraße überquert. Dabei sei das Fahrzeug zunächst nach links von der Fahrbahn abgekommen und habe dort einen Metallzaun touchiert. Anschließend sei der Fahrer nach rechts zurückgelenkt, gegen einen geparkten Pkw geprallt und schließlich zum Stehen gekommen. Die beiden jungen Männer, die die Zeugin beschreiben konnte, seien dann aus dem Radlader gesprungen und zu Fuß in Richtung Barbarastraße geflüchtet.

Auf dem Weg zur Jägerstraße fiel der Besatzung eines Streifenwagens in der Nähe ein Duo auf, auf das die abgegebene Täterbeschreibung passte. Die beiden 22-jährigen Männer aus Siegburg wurden angehalten. Ihre Schuhe wiesen deutliche Schmutzanhaftungen auf. Zwischenzeitlich war ermittelt worden, dass der Radlader von einer nahegelegenen Baustelle entwendet worden war, wo ebenfalls Schuhabdruckspuren gesichert werden konnten. Die schmutzigen Schuhe und die übereinstimmende Täterbeschreibung deuteten daher darauf hin, dass es sich bei den 22-Jährigen um die Diebe des Radladers und die Unfallverursacher handelte.

Die jungen Männer bestritten dies jedoch und gaben an, lediglich etwas getrunken zu haben und auf dem Heimweg zu sein. Atemalkoholtests ergaben Werte von 1,6 und knapp 2 Promille. Den beiden Verdächtigen wurde von einem Arzt jeweils eine Blutprobe entnommen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die 22-Jährigen nach Hause gehen. Sie müssen sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten.

BA

Symbolbild. Quelle: Pixabay

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