Aus dem Polizeibericht
Große Kontrolle in Koblenz
Koblenz. Am 26.09.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Friseur- und Kosmetikbranche durch. Im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz lag der Schwerpunkt dabei auf der Kontrolle von Nagelstudios und Barbershops.
Ziel der Prüfungen war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und der geltenden Mindestlohnvorschriften zu überprüfen sowie Hinweise auf illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsmissbrauch festzustellen. Bundesweit waren rund 2.200 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier mehr als 80 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Insgesamt wurden rund 220 Personen kontrolliert und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zahlreiche Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erforderlich machen.
In mehr als 40 Fällen besteht insbesondere der Verdacht, dass Aufzeichnungs- und Meldepflichten, unter anderem im Zusammenhang mit den Mindestlohnvorschriften, nicht eingehalten wurden.
„Vor Ort wurden sieben Strafverfahren und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den Strafverfahren besteht überwiegend der Verdacht auf Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften“, erklärte Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.
An die Prüfungen vor Ort schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Dabei werden die erhobenen Daten der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen überprüft. Die Beschäftigten des Zolls stehen dabei in engem Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden und der Deutschen Rentenversicherung.
ROB
Symbolbild. Foto: ROB