Blaulicht | 05.02.2025

63-Jährige von der Polizei auf dem Quad gestoppt

Ohne Führerschein, aber mit Promille

Symbolbild. Foto: Rüdiger Kottmann - stock.adobe.com

Schleiden-Oberhausen. Mit einem Quad durch den öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, kann durchaus Spaß machen - vorausgesetzt, man hat einen Führerschein und ist nüchtern. Beides traf am Dienstag, 4. Februar um 16.42 Uhr auf eine 63-jährige Frau aus Schleiden nicht zu.

Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte schnell fest: Die Dame hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Doch damit nicht genug - ein freiwilliger Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund einem Promille. Damit lag sie über der für sie zulässigen Grenze.

Die Weiterfahrt? Untersagt. Das Quad? Abgestellt. Der nächste Halt? Die Polizeiwache Schleiden. Dort wurde eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

Die Kreispolizeibehörde Euskirchen weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin: Wer sich motorisiert auf die Straße begibt, sollte nicht nur einen Führerschein besitzen, sondern auch nüchtern sein. Andernfalls kann die Fahrt schneller enden, als einem lieb ist - und nicht selten in einer Polizeiwache.

Pressemitteilung Kreispolizeibehörde Euskirchen

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