gesponserte Artikel | 19.11.2018

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Weniger Straftaten im Land und mehr Interesse an Absicherung

Auch wenn die Technik immer mehr Möglichkeiten bietet, beispielsweise das Fahrzeug vor Dieben zu schützen, so gibt es dennoch nach wie vor Menschen mit mächtig viel kriminellem Potential in den Adern. Foto: pixabay.com © TheDigitalWay (CC0 Public Domain)

Es ist eine traurig klingende Hitliste, die sich zeigt, wenn im Blaulicht-Report gestöbert wird: Neben zahlreichen Verkehrsunfällen mehren sich dort die Meldungen zu Diebstählen. In Kaisersesch wurde Werkzeug aus dem Gartenhaus geklaut. In Koblenz wurde eine Skibox samt Inhalt von Langfingern ergaunert. Und in Vallendar wurde Pkw-Kraftstoff gestohlen. Fazit: Ergaunert wird viel. Da ist es nur verständlich, dass sich immer mehr Verbraucher nach Möglichkeiten umsehen, ihr Hab und Gut zu schützen bzw. gegen die unrechtmäßige Entwendung abzusichern. Was die Statistik sagt und welche Möglichkeiten es gibt, Hab und Gut abzusichern, verrät dieser Beitrag.

Zwischen Blaulicht-Report und statistischer Erhebung. Das sagt die Kriminalstatistik

Die Polizei Rheinland-Pfalz stellt pro Jahr eine Kriminalstatistik vor, die sogar so detailliert ist, dass sie einzelne Werte für Koblenz, Mainz, Rheinpfalz, Trier und Westpfalz ausweist. Im Jahr 2017 lassen sich diese Aussagen mit Blick auf die Statistik machen:

  • Im Jahr 2017 wurden im Raum Koblenz 70.804 Straftaten registriert. Damit verzeichnet dieses Polizeipräsidium abermals einen Rückgang. Im Vergleich zum Jahr 2016 waren dies 4,7 Prozent weniger Straftaten. Vom Jahr 2015 zum Jahr 2016 gab es bereits einen Rückgang von 1,8 Prozent.
  • Im Jahr 2017 wurden im Raum Mainz 53.485 Straftaten registriert. Damit verzeichnet dieses Polizeipräsidium ebenfalls einen Rückgang. Im Vergleich zum Jahr 2016 waren dies 12,43 Prozent weniger Straftaten.
  • Im Jahr 2017 wurden im Raum Rheinpfalz 57.765 Straftaten registriert. Damit verzeichnet dieses Polizeipräsidium ebenfalls einen Rückgang. Im Vergleich zum Jahr 2016 waren dies 3,9 Prozent weniger Straftaten.
  • Im Jahr 2017 wurden im Raum Trier 36.606 Straftaten registriert. Damit verzeichnet dieses Polizeipräsidium ebenfalls einen Rückgang. Im Vergleich zum Jahr 2016 waren dies 27,58 Prozent weniger Straftaten.
  • Im Jahr 2017 wurden im Raum Westpfalz 31.736 Straftaten registriert. Damit hält dieses Polizeipräsidium beinahe die Quote vom Vorjahr, mit einer minimalen Steigerung von 0,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016.

Die Hausratversicherung ist die klassische Diebstahlversicherung

Die meisten Hausratversicherungen warten mit Klauseln auf, die Einbruchdiebstahl und Vandalismus umfassen. In aller Regel bieten die Versicherer ein großes Schutzpaket an, das sowohl das Diebesgut zum Neuwert ersetzt als auch das zerstörte Hab und Gut. Wie bei jeder Versicherung zählen auch bei der Hausratversicherung die Details. Ein Beispiel ist der Diebstahl der Kreditkarte im Rahmen eines Hauseinbruchs. Meist wird hier ein Höchstbetrag festgelegt, der von der Versicherung getragen wird.

Ob Gartenutensilien, Möbel, Geräte, der Grill, bewegliche Güter in Gemeinschaftsräumen oder die Wäsche auf der Wäscheleine versichert ist, kann nur ein Blick in die Versicherungsdetails zeigen. Darüber hinaus können – je nach Bedarf – Außenversicherungen abgeschlossen werden. Dies kann eine Diebstahlversicherung für Gegenstände aus dem Fahrzeug sein, für versicherte Gegenstände während einem Krankenhausaufenthalt, für Gegenstände am Arbeitsplatz sowie in Schlafwagenabteilen oder gar Schiffskabinen.

Ein Diebstahlschutz fürs Fahrrad kann beispielsweise in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Dann ist meist genau zu benennen, wo das Fahrrad steht und wo es demnach im Falle eines Diebstahls auch versichert wäre. In aller Regel greift die Versicherung nur, wenn ein Fahrradschloss Anwendung gefunden hat. Wer das Fahrrad auch außerhalb des Wohnbereichs versichern möchte, braucht eine spezielle Fahrradversicherung.

Der Versicherungsschutz fürs Handy. Was steckt eigentlich genau dahinter?

Zahlreiche Tests haben bereits gezeigt: Wenige Stunden wenn nicht gar Tage ohne Smartphone treiben viele Menschen buchstäblich in die Verzweiflung. Das heißt auch, dass die Abhängigkeit vom Smartphone bzw. die Liebe zum technischen Allrounder so groß ist, dass dieses gerne gegen alle Eventualitäten abgesichert wird. Doch was kann de facto eigentlich abgesichert werden?

Langfinger sind sehr geschickt. Im Handumdrehen klauen sie Kameras, Laptops, Tablets und Smartphones aus dem Rucksack. Dagegen hilft nur erhöhte Vorsicht und eine spezielle Versicherung. Foto: pixabay.com © Ganossi (CC0 Public Domain)

Langfinger sind sehr geschickt. Im Handumdrehen klauen sie Kameras, Laptops, Tablets und Smartphones aus dem Rucksack. Dagegen hilft nur erhöhte Vorsicht und eine spezielle Versicherung. Foto: pixabay.com © Ganossi (CC0 Public Domain)

Mit Blick auf den Versicherungs-Allrounder, die Hausrat-Versicherung, muss an dieser Stelle eine Einschränkung erfolgen: Das Smartphone ist im Rahmen der Hausratversicherung nur dann versichert, wenn es sich innerhalb des Wohnraums befindet, der in der Versicherungspolice dokumentiert ist. Da das Handy allerdings nur selten das Haus hütet und stattdessen immer in des Besitzers Hosentasche ist, nützt die Hausrat-Versicherung mit Blick auf das geliebte Smartphone nur herzlich wenig. In aller Regel deckt die Hausrat-Versicherung nämlich Schäden, die durch Sturm, Hagel, Einbruch, Feuer oder Leitungswasser passieren – und diesen Gefahren ist das Smartphone doch eher selten ausgesetzt.

Ein Vergleich der Handyversicherungen auf dieser Webseite zeigt, welche Versicherungsoptionen von ausgewiesenen Handy-Versicherern angeboten werden:

  • Hardware-Reparaturen: Alle Anbieter offerieren einen Versicherungsschutz, wenn durch Überspannung, Kurzschluss, Brand oder Flüssigkeit Schäden am Display entstanden sind.
  • Software-Reparaturen: Auch wenn sich der Anbieter aufgrund eines Bedienerfehlers die Nutzbarkeit des Smartphones vergibt, bezahlt die Versicherung. Allerdings gibt es hierfür eine Einschränkung, denn: Wer sein Gerät manipulieren wollte, verspielt den Versicherungsschutz.
  • Diebstahl: Der Verlust des Smartphones durch Diebstahl ist keine Leistung, die im Standardpaket der Versicherer enthalten ist. Zudem gilt, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht einspringt.

Auch wenn die Technik immer mehr Möglichkeiten bietet, beispielsweise das Fahrzeug vor Dieben zu schützen, so gibt es dennoch nach wie vor Menschen mit mächtig viel kriminellem Potential in den Adern. Foto: pixabay.com © TheDigitalWay (CC0 Public Domain)

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