Allgemeine Berichte | 31.10.2013

VdK Niederbieber hatte zum Stammtisch eingeladen

Vortrag zum Thema „Rente“

Niederbieber. Doreen Borges von der VdK Kreisgeschäftsstelle Neuwied folgte einer Einladung von OV-Vorsitzendem Rüdiger Hof und referierte über das sehr umfangreiche Thema „Altersrente“. Zu dieser Veranstaltung des VdK OV-Niederbieber fanden sich viele interessierte Zuhörer ein. Die allgemeine „Altersrente“ ist gewöhnlich die am meisten genutzte Art, um in den verdienten Ruhestand zu gehen. Dafür müssen mindestens fünf Versicherungsjahre nachzuweisen sein. Geregelt ist diese Altersrente für das Eintrittsalter nach Geburtsjahrgängen. Wer ab 1964 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. Eine andere Art der Altersrente ist die für Langzeitbeschäftigte. Hier sind 35 Versicherungsjahre Pflicht um ein Recht auf die Rente zu erhalten. Bei diesem Modell kann man mit 63 Jahren schon in den Ruhestand, allerdings mit einem Verlust von monatlich 0,3 Prozent des zu erwartenden Rentengeldes, höchstens 14,4 Prozent. Der Differenzbetrag wird jedoch NICHT nach dem regulären Eintrittsalter wieder aufgestockt. Die „Altersrente für besonders langjährig Beschäftigte“ tritt nach 45 Versicherungsjahren in Kraft. Sie kommt erst nach dem 65.Lebensjahr zum Tragen, d.h. Arbeitnehmer können erst ab diesem Lebensjahr mit der Rente rechnen. Die „Altersrente für Schwerbehinderte“ ist erst ab 50 Prozent Behinderung möglich. Dabei ist zu beachten, dass wenn man mit 50 Jahren in die Erwerbsminderungsrente geht, diese NICHT geringer ausfallen darf als die reguläre Rente. Auch hier ist wieder der Geburtsjahrgang entscheidend. Wer VOR 1951 geboren ist, der kann mit 60 Jahren in Rente, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent des zu erwartenden Entgeltes. Nach diesem Vorstellen der einzelnen Rentenarten wurden noch weitere wertvolle Hinweise und Unterarten von Renten genannt. Witwenrente, mit Unterscheidung von kleiner und großer Witwenrente wie auch Erziehungsrente und Waisenrente wurden nur kurz angeschnitten mit den entsprechenden Erfüllungskriterien. Ein wichtiger Bestandteil zur Berechnung des zu erwarteten Renteneinkommens ist die Vollständigkeit der Beitragszahlungen der LVA (Rentennachweiszahlungen). So müssen die Ausbildungszeiten auch in dem Nachweis als solche gekennzeichnet sein. Bei längerer Krankheit über sechs Wochen, also wenn das Krankengeld ins Spiel kommt, verringert sich der zu erwartende Rentenbeitrag. Steht der Renteneintritt in absehbarer Zeit bevor, so sollte drei bis vier Monate vor dem Altersruhegeldbezugsbeginn ein Rentenantrag gestellt werden. Nach diesem sehr umfangreichen ausführlichen und beeindruckenden Referat endete die Veranstaltung nach 1 ½ Stunden mit dem Schlusswort, dass ganz persönliche Fragen und Probleme bei den Rentenregelungen in der Kreisgeschäftsstelle bearbeitet werden können.

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