Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
1,7 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Landkreis Ahrweiler erhielt Gelder im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten RLP
Kreis Ahrweiler. Im vergangenen Jahr sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Nierendorf, das Naturschutzprojekt Obere Ahr, eine Studie zum Thema „Energiewirtschaftliche Optimierung und virtuelle Kraftwerke“ im Wasserwerk der Stadtwerke Sinzig sowie das örtliche Hochwasserschutzkonzept Niederzissen und dessen Umsetzung. Zudem hat die SGD Nord wegen der Starkregenereignisse im Juni die für 2017 geplante Gewässerschau an der Ahr schon in den November vorgezogen. Gewässerschauen dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Die SGD Nord besichtigte gemeinsam mit der Kreisverwaltung und den Ordnungsbehörden eine Strecke von zirka 80 Kilometern an insgesamt acht Tagen. Zur Beseitigung der Hochwasserschäden stellte das Land bereits erste Gelder zur Verfügung. So erhielt beispielsweise die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler 100.000 Euro. Durch die Förderung des Landes Rheinland-Pfalz und einem vorzeitigen Baubeginn konnte bereits ein großer Teil der Schäden im Landkreis Ahrweiler beseitigt werden. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Ahrweiler fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Auch für 2017 wurden durch das Umweltministerium bereits Förderbeträge für beantragte Projekte zugesagt, da der Kreis Ahrweiler im Juni 2016 ganz besonders von den Starkregenereignissen betroffen war“ so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen. Dieses wird auch im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler im Jahr 2017 angestrebt. Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.
Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de.
Pressemitteilung SGD Nord
