Clemens Hoch: Sportstätten-Förderung für Landkreis Mayen-Koblenz
80.000 Euro für Sanierung des Kunstrasenplatzes in Andernach-Eich
Andernach. Sport hat für die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch für die Landesregierung, eine sehr große Bedeutung. Dies machen die Haushaltsansätze für die Sportförderung deutlich, die seit Jahren auf einem hohen Niveau schrittweise angehoben werden. Damit wird die Grundlage für die Arbeit der Vereine und Verbände im Breiten-, Leistungs- und Behindertensport, insbesondere auch für das Ehrenamt im Sport verbessert.
Im Rahmen der Sportstätten-Förderung erhält die Stadt Andernach 80.000 Euro für die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Andernach-Eich (Landkreis Mayen-Koblenz). Dies hat Sportminister Michael Ebling der Stadt kürzlich in einem Schreiben mitgeteilt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 350.000 Euro.
„Der Kunstrasenplatz in Andernach-Eich hat den Sportlerinnen und Sportlern über viele Jahre hinweg sehr gute Dienste geleistet und war in dieser Zeit intensivem Spielbetrieb und der Witterung ausgesetzt. Die Stadt Andernach will nun die Mittel aus der Sportstätten-Förderung einsetzen, um die notwendig gewordene Sanierung des Platzes mitzufinanzieren. Das Ziel ist, dass die Sportlerinnen und Sportler aus Eich in Zukunft weiterhin Spaß am Spiel haben und wieder unter hervorragenden Bedingungen trainieren können“, betonte Sportminister Michael Ebling.
In den Jahren 2004 und 2005 wurde der damalige Tennen-Platz in einen Kunstrasenplatz umgebaut. Die Sportanlage wird derzeit vor allem auch von den Sportlerinnen und Sportlern des Sportvereins Eich genutzt.
Für die Förderung von Baumaßnahmen von Sportstätten durch Kommunen und Sportvereine stehen zwei unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. So können im Rahmen des Landesprogramms aus Mitteln der Sportstätten-Förderung Baumaßnahmen von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 75.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote kann hierbei bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Allerdings sind Förderungen mitunter der Höhe nach, insbesondere bei Großspielfeldern durch Kostenrichtwerte gedeckelt. Voraussetzung für eine Aufnahme in den Jahresförderplan des Landes ist u.a. eine vordere Platzierung des Vorhabens auf der Prioritätenliste durch den Sportstätten-Beirat des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, der hier den Bedarf feststellt. Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Ein Sonderprogramm sieht dagegen vor, dass kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis 75.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 35 Prozent gefördert werden können. Das Förderverfahren wird durch den Landessportbund gemeinsam mit dem jeweils zuständigen regionalen Sportbund durchgeführt, der insbesondere den Förderbedarf feststellt.
„Erfolgreiche Wettkämpfe erfordern moderne und funktionsgerechte Sportplätze – und dazu trägt dass Land auch in Andernach-Eich bei. Ich freue mich ganz besonders für die Sportlerinnen und Sportler des Sportvereins Eich, dass sie nunmehr wieder unter optimalen Bedingungen trainieren- und ihre Wettkämpfe austragen können“, unterstrich Staatsminister Clemens Hoch, der noch einmal darauf hinwies, dass die Förderung der Sanierung von Kunstrasenplätzen durch Kostenrichtwerte (80.000 Euro) begrenzt ist. Pressemitteilung des
Büro von Clemens Hoch
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