Feierliche Einbürgerung im Kreishaus
97 Personen erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft
Siegburg. Im Rahmen einer Feierstunde haben jüngst 97 Personen, davon 51 Frauen, 33 Männer sowie 13 Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erhalten. Landrat Sebastian Schuster händigte gemeinsam mit dem Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses den Neubürgerinnen und Neubürgern die Einbürgerungsurkunden aus.
„Heute begrüßen wir eine Vielzahl von Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern, die aus fast allen Städten und Gemeinden des Kreises kommen“, begrüßte Landrat Sebastian Schuster die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger, denen er zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gratulierte. In seinem Grußwort forderte Landrat Sebastian Schuster die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger dazu auf, das Wahlrecht wahrzunehmen. Schließlich sei die Wahlbeteiligung zu gering, doch Demokratie lebe davon zu wählen oder sich auch selbst zur Wahl zu stellen. Und ein weiteres war ihm wichtig: „Verteidigen Sie das Grundgesetz, denn schließlich sind Sie hier, weil Sie das schätzen.“
Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber sagte: „Ich bin schon lange als Neubürgerbeauftragter tätig und habe Erfahrung. Wenn Sie Probleme haben, rufen Sie im Kreishaus an, dann werden Sie an mich weitergeleitet.“ In seinem Grußwort ging er auf die Bedeutung von Art. 1 des Grundgesetzes ein: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb hilft Deutschland den Flüchtlingen.“ Und er bat die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger: „Helfen auch Sie mit. So werden noch sehr viele Dolmetscher gebraucht“, lautete der Appell von Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber.
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:
Afghanistan (3), Belgien (1), Bosnien und Herzegowina (1), China (1), Dänemark (1), Dominikanische Republik (1), Georgien (1), Griechenland (11), Indien (2), dem Iran (1), Kamerun (2), Kasachstan (2), Kirgisistan (2), Kongo (1), der Republik Kosovo (22), Kroatien (1), Litauen (1), Marokko (2), Niederlande (1), Philippinen (2), Polen (3), Portugal (1), Russland (1), Serbien (1), Spanien (1), Sri Lanka (1), Syrien (3), Thailand (1), dem Togo (4), Türkei (19), Ungarn (2) und Vietnam (1).
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden: 7 in Alfter, 1 in Bad Honnef, 12 in Bornheim, 5 in Eitorf, 7 in Hennef, 13 in Königswinter, 4 in Lohmar, 6 in Meckenheim, 1 aus Neunkirchen-Seelscheid, 11 in Niederkassel, 5 in Rheinbach, 1 in Ruppichteroth, 11 in Sankt Augustin, 9 in Siegburg, 1 in Swisttal, 2 in Wachtberg und 1 in Windeck. Von den 97 Einbürgerungskandidaten wurden 37 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde nach Überreichung der Urkunden mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Pressemitteilung
Rhein-Sieg-Kreis
