Politik | 02.03.2021

Leserbrief zum Artikel von Frau Petra Schneider zum Thema Straßenausbaubeiträge

Abschaffung der Ausbaubeiträge führt zur Ungleichbehandlung

Das Thema Straßenausbaubeiträge treibt mich schon seit Jahren um – seitdem ich zweimal Straßenausbaubeiträge für die gleiche Straße bezahlen musste. Es ist daher wichtig, die Kosten auf diejenigen zu verteilen, die die Straße nutzen. Daher ist es meines Erachtens auch ungerecht, alle Bürger durch öffentliche Gelder (Steuern oder sonstige Abgaben) zur Kasse zu bitten.

Im Übrigen denke ich, dass die Schlussfolgerung von Frau Schneider, dass die jetzige Neuregelung durch die Landesregierung zur Folge hat, dass der Gemeindeanteil an den Straßenausbaukosten zukünftig wesentlich geringer ausfällt als bei der bisherigen Abrechnung mit einmaligen Beiträgen und dies zum finanziellen Nachteil zahlungspflichtiger Grundstückseigentümer führt, so nicht richtig und unvollständig dargestellt ist. Ich möchte daher versuchen, das komplexe Thema etwas transparenter darzustellen:

Es muss geklärt werden, wie sich der Benutzungsgrad der Straße durch die Anlieger selbst (Anliegerverkehr) sowie die Nutzung durch Nichtanlieger (Durchgangsverkehr) darstellt. Der Anteil, der auf den Durchgangsverkehr entfällt, geht dann zu Lasten der Gemeindekasse (Gemeindeanteil). Durchgangsverkehr und Anliegerverkehr werden also gegeneinander abgewogen und – je nach Verteilung der Nutzung – mit unterschiedlichen Prozentsätzen belegt. Das bedeutet, dass auch Anlieger, die wiederkehrende Beiträge leisten müssen, dies nur für den Anteil tun, der auf ihren Nutzungsanteil entfällt. Der Gemeindeanteil dient nämlich gerade dazu, die Beitragspflichtigen um den Anteil zu entlasten, der durch eine Nutzung der Straße durch die Allgemeinheit (Durchgangsverkehr) entsteht. Diesbezüglich gibt es nach der Gemeindeordnung mehrere Fallgruppen, was zu folgender Berechnung des Gemeindeanteils führt:

25 Prozent bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr

35-45 Prozent bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr,

55-65 Prozent bei überwiegendem Durchgangsverkehr,

70 Prozent bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr.

Je mehr die Allgemeinheit die Straße nutzt (messbar wird das z.B. durch Verkehrszählungen) desto weniger zahlt der Anlieger. Dass der Abrechnungsbezirk durch die Neuregelung größer wird, hat auf die Höhe des Gemeindeanteils keine Auswirkung. Den Gemeinden steht in diesem Zusammenhang regelmäßig ein Ermessensspielraum zur Festlegung des Gemeindeanteils von fünf Prozentpunkten nach oben und unten zu. Letztlich ist noch festzustellen, dass Grundstückeigentümer, die schon Beiträge für den Straßenausbau entrichtet haben, nach der jetzigen Regelung für einen gewissen Zeitraum davon befreit sind.

Frau Schneider schlägt vor, die Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen; vergisst aber, zu erwähnen, wie denn die Straßenausbaukosten, die es ja weiterhin geben wird, gegenfinanziert werden sollen. Diese werden irgendwie umgelegt werden müssen. Die Frage ist dann nur, wo soll das Geld herkommen und wer wird am Ende belastet (Erhöhung der Grundsteuer oder der Grunderwerbsteuer?). Diese Frage beantwortet sie nicht. Ich halte daher die jetzige Neuregelung durch die Landesregierung gerechter als die von Frau Schneider vorgeschlagene Finanzierung über öffentliche Gelder.

Klaus-Peter Baltes

Gönnersdorf

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