Ortsgemeinde Nentershausen informiert
Änderung des Bebauungsplanes
Vom 4. bis 29. November liegen die Unterlagen aus
Nentershausen. Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB); Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 16. Oktober den Beschluss gefasst, den Entwurf zur IV. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ erneut für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 4. bis 29. November (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 222, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12:30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter folgendem Link einge-sehen werden: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen\Laufende Bauleitplanverfah-ren\Bebauungspläne der Ortsgemeinden\OG Nentershausen -BPL Ortsmitte (Änderung). Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.Thomas Weidenfeller,
Ortsbürgermeister
