Kreisverwaltung informiert

Afrikanische Schweinepest bedroht auch den Westerwaldkreis

Afrikanische Schweinepest
bedroht auch den Westerwaldkreis

Das Diagramm zeigt die Zahlen der im Westerwaldkreis erlegten Wildschweine seit dem Jagdjahr 1981/82. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Aufgrund der bisherigen Streckenmeldungen für das laufende Jagdjahr ist nach Einschätzung der Kreisverwaltung mit einem neuen Spitzenwert in der Größenordnung von 4.000 zu rechnen. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

10.01.2018 - 15:19

Westerwaldkreis. Die für Haus- und Wildschweine äußerst gefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in ihrer Ausbreitung Richtung Westen offenbar nicht zu stoppen. Die Virusseuche war ursprünglich auf Afrika begrenzt, tritt aber seit 2007 in Osteuropa auf, zunächst in Georgien, später unter anderem in Russland, der Ukraine und im Osten Polens, und zwar bei Wild- und Hausschweinen. Anfang November 2017 meldete die tschechische Republik erste Fälle bei Wildschweinen in der Grenzregion zur Slowakei. Der Versuch der tschechischen Behörden, die weitere Ausbreitung mittels einer großräumigen Umzäunung der betroffenen Waldgebiete zu begrenzen, ist kürzlich gescheitert. Erstmals wurden zum Jahreswechsel auch außerhalb des Elektrozauns infizierte Wildschweine festgestellt.

Deshalb meldet sich nun auch die Kreisverwaltung zu Wort: die Fachleute im Montabaurer Kreishaus rechnen damit, dass der ASP-Erreger früher oder später Deutschland erreicht und auch die Schwarzwildbestände im Westerwaldkreis infiziert. „Es kann auch sehr schnell gehen, etwa wenn ein LKW-Fahrer aus Osteuropa hier sein Salamibrot wegwirft“, erklärt Dr. Helmut Stadtfeld, Veterinärdezernent des Kreises. Zwar sei die Ansteckung von Tier zu Tier die häufigste Verbreitungsursache, aber auch durch kontaminiertes Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse könne das hochansteckende Virus verschleppt werden.

„Die Kreisverwaltung“, so der Dezernent, „setzt jedenfalls schon im Vorfeld eines hiesigen Seuchengeschehens alles daran, einen Ausbruch in den Hausschweinebeständen zu verhindern. Die 110 Schweinehalter im Kreis werden sich auf verstärkte Kontrollen einstellen müssen, in denen es darum geht, die strikte Trennung von Haus- und Wildschweinen sicherzustellen und die Einschleppung des Virus durch kontaminierte Materialien zu verhindern. Wer Hausschweine hält, hat eine große Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, denn Seuchenausbrüche in Schweineställen haben unweigerlich die behördlich angeordnete Tötung aller Schweine in den Kontaktbetrieben sowie die Einrichtung großflächiger Schutzzonen mit strengen Handelsverboten zur Folge.“

Für alle Schweinehalter gilt: Guter baulicher Zustand der Stallungen und Nebengebäude, kein Zutritt für Unbefugte, keine Verfütterung von Speiseabfällen, Betreten des Stalles nur mit Schutzkleidung, Wildschwein-sichere Lagerung von Futter und Einstreu, Auslauf- und Freilandhaltung nur mit Genehmigung, verdächtige Symptome wie hohes Fieber, Atembeschwerden und gehäufte Todesfälle umgehend melden. Je nach Betriebsgröße sind zusätzliche Sicherheitsanforderungen zu beachten, etwa Einfriedung des Betriebsgeländes, Wagenwaschplatz, Isolierstall, regelmäßige tierärztliche Untersuchung.

Jäger haben ein vermehrtes Auftreten von Fallwild, also von toten Wildschweinen, umgehend dem Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden, ebenso verdächtige Krankheitserscheinungen bei erlegtem Wild, damit Untersuchungen auf ASP und andere Wildseuchen durchgeführt werden können. Auf Jagdreisen in die betroffenen osteuropäischen Gebiete sollte am besten ganz verzichtet werden, zumindest ist aber die Ausrüstung wie Messer, Stiefel, Kleidung, ggf. auch das Fahrzeug vor der Rückkehr gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Beim Mitbringen von Jagdtrophäen aus dem Ausland sind die jeweiligen Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Die Verwaltung appelliert im Übrigen an die Jäger, das Schwarzwild im Kreisgebiet weiterhin intensiv zu bejagen, jedoch unter weitgehendem Verzicht auf Anlockfütterungen, sog. Kirrungen, auch wenn diese in gewissem Umfang gesetzlich zulässig sind. Dr. Stadtfeld dazu wörtlich: „Der Jägerschaft ist das ernsthafte Bemühen um zahlreiche Schwarzwildabschüsse überhaupt nicht abzusprechen. Bei der Ansitzjagd mit Hilfe von Mais oder anderem Getreide steht allerdings der Bestandsreduzierung mittels Abschuss die populationsfördernde Wirkung durch den Futtereintrag gegenüber. Da gerade in Zeiten natürlicher Nahrungsengpässe gekirrt wird, ist keinesfalls auszuschließen, dass ausgerechnet diese Jagdpraxis, die Ende der 1970er Jahre allmählich aufkam und heute weit verbreitet ist, einen wesentlichen Faktor für das regelrechte Explodieren der Schwarzwildbestände in den vergangenen 30 Jahren darstellt.“

Fragen bzw. Meldungen nimmt die Kreisverwaltung unter Tel. (0 26 02) 12 45 68 entgegen; außerhalb der Dienstzeiten können diese an die zuständigen Polizeidienststellen gerichtet werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

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