Rhein-Sieg-Kreisverwaltung - Prostituiertenschutzgesetz ist in Kraft
Altes Gewerbe - neue Regeln!
Bis Sonntag, 31. Dezember müssen sich die im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Prostituierten beraten lassen und anmelden
Rhein-Sieg-Kreis. Es ändert sich einiges zum Schutz der Prostituierten. Das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG, regelt alles rund um die Anmeldepflicht, die Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe, die Gesundheitsberatung und auch die Kondompflicht.
Bis Sonntag, 31. Dezember dieses Jahres müssen sich die im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Prostituierten zunächst beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises beraten lassen und im Anschluss beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises anmelden. Auch neu: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Das Prostituiertenschutzgesetz sieht sehr umfassende Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber vor. Die Ausstellung der benötigten Konzession prüft das Kreisordnungsamt. Diese Konzessionierung ist ebenfalls Pflicht für Escort-Agenturen sowie Ausrichterinnen und Ausrichter von Prostitutionsveranstaltungen, Bereitstellerinnen und Bereitsteller von Prostitutionsfahrzeugen (Wohnwagen) und Vermieterinnen und Vermieter von Appartements/Terminwohnungen. Im Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beraten und informieren Frau Baldus unter Tel. (0 22 41) 13 - 22 73 und Herr Lutz unter Tel. (0 22 41) 13 - 22 92.
Pressemitteilung
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