Kraftpaket des Bundes hilft verschuldeten Kommunen in Rheinland-Pfalz
Altschuldenproblem bleibt bestehen
Koblenz. Mit einem beispiellosen Kraftpaket hat die Bundesregierung unmittelbare Hilfen für die finanzschwachen Kommunen, auch in Rheinland-Pfalz, beschlossen. Insgesamt umfasst die Hilfe 12 Mrd. Euro, allein für Gewerbesteuerausfälle. Diese Ausfälle sollen sich Bund und Land teilen. Mit 2,5 Mrd. Euro unterstützt der Bund die Länder beim ÖPNV. Mit einer Rahmenregelung soll es den Ländern gestattet sein, betroffenen Unternehmen Beihilfen zu gewähren. Mit einer Aufstockung von 150 Mio. Euro auf insgesamt 260 Mio. Euro wird der Investitionsplan Sportstätten mehr als verdoppelt. Eine aktive Unterstützung bei den Sozialleistungen in Höhe von 4 Mrd. Euro sorgt für eine unmittelbare Entlastung pro Jahr. So wird der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung ihrerseits die andere Hälfte der Gewerbesteuerausfälle kompensiert, oder ob sie - wie bei der Neukonzipierung des Nahverkehrsgesetzes in Rheinland-Pfalz zur Stärkung des ÖPNV - die Kommunen mit einer „Mogelpackung“ versorgt. Hierzu bemerkte der rheinland-pfälzische Landkreistag in einer Resolution u. a. treffend: „Der vorgelegte Referentenentwurf trägt den Zielen, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verkehrswende zu schaffen, sowie der aktuellen Ausgangslage in keinster Weise Rechnung (…). Mit dem Etikett der „kommunalen Pflichtaufgabe in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit“ der Kommunen suggeriert die Landesregierung eine Stärkung der kommunalen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, die der Gesetzentwurf nicht leistet. Statt einer kommunalen Pflichtaufgabe bei voller Konnexität etabliert die Landesregierung eine Pflichtaufgabe der Kommunen nach Kassenlage.“
Bei der Lösung der Altschuldenproblematik konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
„Ich halte es für einen großen Fehler der Union, dass sie sich dieser Entschuldung unserer Kommunen verweigert hat“, so der SPD-Vorsitzende Roger Lewentz.
Das allerdings, ist eine Sichtweise, die gerade von der rheinland-pfälzischen Landesregierung, mehr als fragwürdig ist. Natürlich hätte man gerne rechtzeitig zur Landtagswahl den Kommunen einen solchen Geldsegen präsentiert. Richtig ist, dass bei der Lösung der Altschuldenproblematik vor allem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, die betroffenen Bundesländer sind, um die es geht. Hier wäre doch ein Vorschlag aus Rheinland-Pfalz zum Thema Altschulden das Mindeste gewesen, was man hätte erwarten dürfen. Dies sieht im Übrigen auch der Spitzenkandidat der CDU Rheinland-Pfalz, Christian Baldauf, so.
Warum sollten sich alle anderen Bundesländer, bei denen dieses Problem nicht in dem Umfang aufschlägt, wie bei uns, vorbehaltlos an der Finanzierung der Altschulden der Kommunen beteiligen? Hier werden in Sachen Konzeption die gefordert sein, die auch am meisten davon profitieren würden, so auch Rheinland-Pfalz. Wir wären allerdings schon dankbar, wenn zu den „Alten“ keine „Neuen Pandemieschulden“ dazukämen.
Im betroffenen Saarland ist man da schon erheblich weiter und besser unterwegs. Unser kleiner Nachbar beabsichtigt, im Rahmen eines Nachtraghaushaltes über 2020 hinaus bis ins Jahr 2022 die Kommunen sowohl bei den Ausfällen bei der Gewerbesteuer, als auch beim Finanzausgleich auf dem Niveau 2020 nachhaltig zu unterstützen. Das schafft Planungssicherheit und bekämpft Schulden.
In Baden-Württemberg sicherte Ministerpräsident Kretschmann den Kommunen weitere 517 Mio. Euro an Hilfen zu und Rheinland-Pfalz?
Sofern Herr Lewentz und Frau Dreyer dem Bund, unter der Führung der Union, eine Verweigerung zur Lösung der Altschulden bei den Kommunen unterstellt, hindert die rheinland-pfälzische Landesregierung niemand daran, bereits jetzt mit einem Konzept aufzuwarten, das eine solche Lösung vorsieht. Eine grundsätzliche Erklärung zur hälftigen Übernahme der Altschulden wäre da ein guter Start.
Pressemitteilung
KPV-Koblenz
