Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises: Das Ordnungsamt in Zahlen von 2015
Angelschein, Maklererlaubnis, Bekämpfung der Schwarzarbeit
Rhein-Sieg-Kreis. 276 neue Petri-Jünger oder Petri-Jüngerinnen gibt es seit 2015 im Rhein-Sieg-Kreis. Denn all diese bestanden die Fischerprüfung. Dass diese nicht ganz einfach ist, belegt die Zahl von 320 Prüflingen, die sich insgesamt zur Prüfung angemeldet hatten. Wer die Fischerprüfung bestanden hatte und das Fischerprüfungszeugnis in den Händen hielt, konnte damit im örtlichen Rathaus den begehrten Angelschein lösen. „Waidmanns Heil“ konnte 30 Frauen und Männern in 2015 mit auf den Weg gegeben werden. Zuvor hatten sie das sogenannte „Grüne Abitur“, die Jägerprüfung, bestanden. Diese wurde vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt. Bewertet wurden die Kenntnisse über Tierarten, Wildbiologie, Wildgehege, Naturschutz, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht. Außerdem wurden 1.224 Jagdscheine erteilt. Immobilien, Immobilien – wer als Maklerin oder als Makler tätig werden möchte, benötigt eine Maklererlaubnis vom Kreisordnungsamt. Diese wurde in 2015 insgesamt 115-mal erteilt. Doch es mussten auch fünf Bußgeldbescheide erlassen und zehn Verwarnungen ausgesprochen werden. Der Grund: Prüfungsberichte von Maklern wurden gar nicht oder erst verspätet vorgelegt. Einen Riegel schoben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch vor Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Rhein-Sieg-Kreis. 103 Ermittlungsverfahren leiteten sie auf Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) sowie der Handwerksordnung (HwO) ein. In 27 dieser Fälle wurde ein zum Teil erhebliches Bußgeld festgesetzt. Dass auch die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis zu den Aufgaben des Kreisordnungsamtes gehört, ist vielleicht nur Wenigen bekannt. Doch „schließlich birgt Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, auch in kleinsten Mengen bei unsachgemäßer Lagerung eine hohe Gefahr“, erklärt Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. In 2015 erhielten 16 Personen erstmals eine Sprengstofferlaubnis; weiteren 60 Personen wurde sie verlängert. In zwei Fällen konnte die beantragte Erlaubnis nicht erteilt werden. Zudem führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes 22 Besuche „vor Ort“, zur Kontrolle und Beratung, durch. Auch obliegen dem Kreisordnungsamt die Gewerbeuntersagungsverfahren nach Paragraph 35 der Gewerbeordnung. Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, doch kann das Ordnungsamt einem Gewerbetreibenden zum Schutz der Allgemeinheit untersagen, dem Gewerbe nachzugehen, wenn die geforderte gewerbliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist. Dies kann beispielsweise bei Straftaten des Gewerbetreibenden, wenn diese mit der Gewerbeausübung in Zusammenhang stehen, oder bei Überschuldung vorkommen. Insgesamt 157 Gewerbeuntersagungsverfahren wurden in 2015 eingeleitet; in 28 Fällen wurde die Gewerbeuntersagung tatsächlich ausgesprochen. Die Ausstellung von Angelscheinen, Jagdscheinen, Sprengstofferlaubnissen, Maklererlaubnissen oder die Bekämpfung der Schwarzarbeit bilden nur einen kleinen Teil der vielfältigen Aufgaben, welche von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden. Weitere Infos zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Kreisordnungsamtes gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises über www.rhein-sieg-Kreis.de unter den Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Recht und Ordnung.
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