Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Anträge auf Gewährung einer Beihilfe können gestellt werden
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 4. Mai. – 2. Juni 2020 Antragszeitraum Herbst 2020: 1. – 30. September 2020
Kreis Neuwied. Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Die Antragsfristen (Antragszeitraum Frühjahr 2020: 4. Mai. – 2. Juni 2020, Antragszeitraum Herbst 2020: 1. – 30. September 2020) gelten für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen (wip.lwk-rlp.de). Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann über Neuregistrierung Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung. Pressemitteilung
Kreisverwaltung Neuwied
