Politik | 13.10.2021

Gemeinde Breitenau

Aus der letzten Gemeinderatssitzung

Breitenau.In der Grillhütte Breitenau „Auf dem Köpfchen“ fand eine nicht öffentliche und eine öffentliche Sitzung statt. Die Sitzung begann mit dem nicht öffentlichen Teil, in der Personalangelegenheiten besprochen wurden. Unter Mitteilungen und Anfragen informierte Ortsbürgermeister Jürgen Berleth den Rat über verschiedene Bauvorhaben und Privatverkäufe innerhalb der Gemeinde.

In der öffentlichen Sitzung, zu der eine Zuhörerin anwesend war, beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) 2020. Durch einen Mitarbeiter des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach erfolgte eine Information in Form einer Power-Point Präsentation. Hierbei wurden dem Gemeinderat die bevorstehenden Änderungen zu dem Kommunalabgabengesetz erläutert. Mit Gesetz vom 05.05.2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Änderung beschlossen. Damit müssen die einmaligen Beiträge für die Straßensanierung grundsätzlich abgeschafft und wiederkehrende Beiträge flächendeckend eingeführt werden. Durch eine Übergangsregelung räumt das Land ein, dass einmalige Beiträge für Ausbaumaßnahmen die bis zum 31.12.2023 begonnen werden, weiterhin erhoben werden dürfen. Sobald die entsprechenden Satzungen zur Anwendung und Umstellung des Beitragserhebungssystems ausgearbeitet und veröffentlicht sind, ist eine Informationsveranstaltung für die Gemeinde vorgesehen.

Der Verein „Die Jugenherbergen.de“ rief in einem Zuschussantrag zu Spenden zum Wiederaufbau ihrer Herberge in Bad Neuenahr-Ahrweiler, nach den Folgen der Flutkatastrophe auf. Da die Gemeinde Breitenau bereits an die Flutopfer einen Solidaritätsbeitrag geleistet hat, wurde dieser spezielle Antrag einstimmig abgelehnt.

Rückblickend zum Aktionstag „Saubere Landschaft 2021“ lehnte der Gemeinderat im Weiteren einen Antrag von Ratsmitglied Schwarz ab, ihn und seine Frau als Beauftragte der Gemeinde für die Organisation und Durchführung dieses Aktionstages zu bestimmen. Der Rat war mehrheitlich der Ansicht, dass dies auch künftig und nicht zuletzt der damit verbundenen Kostenentscheide in der Verantwortung des Bürgermeisters und der Beigeordneten bleiben soll.

Unter Mitteilungen und Anfragen wurden verschiedene gemeindliche Belange erörtert.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

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