Politik | 05.09.2019

Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied weist auf Ordnungswidrigkeiten hin

Badeverbot und unerlaubte Müllablagerungen im Engerser Feld

Die Kreisverwaltung weist ganz klar darauf hin, dass es sich bei der Verschmutzung der umliegenden Natur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die geahndet wird.Foto: Kreisverwaltung

Kreis Neuwied. Der Spätsommer zeigt sich derzeit von seiner besten Seite. Für viele Menschen ist dies wieder ein gegebener Anlass, Erholung im und am Wasser zu suchen. Deshalb weist die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied noch einmal auf die Schutzbedürftigkeit der Baggerseen im Engerser Feld hin. Der erste Kreisbeigeordnete und zuständige Umweltdezernent Michael Mahlert betont: „Bei den im Engerser Feld befindlichen Seen wie beispielsweise Stein- und Kannsee handelt es sich um offengelegtes Grundwasser. Dieses wird unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises Neuwied verwendet. Daher gilt es, die Seen des Engerser Feldes unbedingt zu schützen und als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises zu erhalten.“ Aus diesem Grunde ist Baden, Zelten und Lagern für Menschen und Hunde streng verboten. Hierauf machen die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam. Zum Schutz des Trinkwassers vor schädlichen Einflüssen wurde bereits 1991 eine entsprechende Wasserschutzverordnung erlassen, die das Baden untersagt und die es zu befolgen gilt. Kontrollen durch die Behörden werden regelmäßig durchgeführt. Ein Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem wurden in letzter Zeit vermehrt Müllablagerungen festgestellt. Hierbei handelt es sich um Papier, Plastikflaschen, teilweise sogar Teppiche. Auch hierzu wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die geahndet wird.

Pressemitteilung

Wasserbehörde der

Kreisverwaltung Neuwied

Die Kreisverwaltung weist ganz klar darauf hin, dass es sich bei der Verschmutzung der umliegenden Natur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die geahndet wird.Foto: Kreisverwaltung

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