Politik | 10.05.2017

Der Rhein-Sieg-Kreis informiert

Baugenehmigungen werden wieder Pflicht

Bauvorhaben im Jahr 2017 sollten nun gemeldet werden

Rhein-Sieg-Kreis. Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist auf eine wichtige Änderung im Baurecht hin. Zum Jahresende werden Baugenehmigungen für Wohngebäude wieder Pflicht. Damit läuft die bislang geltende sogenannte Freistellung von Wohngebäuden von der Pflicht zur Baugenehmigung aus. Sie galt für Wohngebäude im Bereich von Bebauungsplänen. Der Bauherr konnte erklären, dass er sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält und hat von der Gemeinde im Gegenzug eine Freistellung erhalten. Ab dem 28. Dezember fällt dieser Anspruch durch die neue Landesbauordnung weg. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch solche Vorhaben eine Baugenehmigung vorweisen, die noch nicht begonnen wurden, für die aber eine (alte) Freistellungserklärung durch die Gemeinde vorliegt. „Es kann deshalb nur allen Bauherren, die noch in 2017 mit ihrem Bauvorhaben beginnen wollen, geraten werden, bereits jetzt schon nicht mehr die Freistellung zu wählen, sondern einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung zugrunde zu legen“. so Gundula Riesenbeck, Leiterin des Bauaufsichtsamtes. Eine Fertigstellung bis Jahresende sei in diesen Fällen kaum realistisch. „Wir haben den kreisangehörigen Gemeinden bereits nahe gelegt, ihnen vorliegende Freistellungsanträge jetzt schon in ein normales Baugenehmigungsverfahren beim Kreis überzuleiten. Das erspart den Bauherrn viel nachträglichen Ärger“, so Gundula Riesenbeck. Pressemitteilung

des Rhein-Sieg- Kreises

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Dauerauftrag
Lampionfest in Weißenthurm - KW25
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0366#
Stellenausschreibung Lagermeister / Lagermitarbeiter
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0366#
Stellenanzeige Elektroniker/-in
Murrefest u. St. Peter & Paul-Kirmes in Westum
Empfohlene Artikel
Straßenquerung der Brecbachtalbahn.
221

Bendorf. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fand am 02.06.2026 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, das unmittelbar mit der Reaktivierung der Brexbachtalbahn verknüpft ist. Die Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), um eine Verpflichtung der Stadt Bendorf durchzusetzen, die Straßenquerung im Bereich...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: Pixabay/Felix-Mittermeier
1025

Bonn bereitet sich auf Wetterextreme vor: Tiefbauamt und Feuerwehr in Alarmbereitschaft

20.06.: Gewitterwarnung: Stadt Bonn rüstet sich gegen drohende Starkregen

Bonn. Der Deutsche Wetterdienst hat für den 20. Juni 2026 eine Warnung vor extremen Wetterbedingungen in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Bonn, herausgegeben. Neben der drückenden Hitze werden kräftige Gewitter mit Starkregen erwartet, die potenziell zu lokalen Überschwemmungen führen könnten. Solche Wetterereignisse haben in den letzten Jahren wiederholt erhebliche Schäden im Bonner Stadtgebiet...

Weiterlesen