Baubeginn für Grundstückseigentümer im Neubaugebiet Dammstraße voraussichtlich im Herbst
Bauleitplanung stand im Focus der jüngsten Mendiger Stadtratssitzung
Mendig. Die Bauleitplanung in der Stadt Mendig stand im Focus der Sitzung des Mendiger Stadtrates am 28.06.2016.
Zunächst stellte Sebastian Kaiser sich als Mitarbeiter der Bauabteilung der VG-Verwaltung vor und gab sodann das Wort an Margarete Pietzka vom Stadtplanungs- und Ing.-Büro Dr. Sprengnetter weiter, die den ersten Tagesordnungspunkt „Bebauungsplanentwurf Dammstraße Nord“, bzw. die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen erläuterte.
In der Zeit vom 19.05.2016 bis 20.06.2016 wurde das Auslegungsverfahren durchgeführt. Folgende Stellen, bzw. Personen hatten sich geäußert: 1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht; 2. Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Eigenbetrieb Wasser- und Abwasserwerk; 3. Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz; 4. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien; 5. Landesamt für Geologie und Bergbau; 6. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz und 7. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Anschließend beschloss der Rat einstimmig den Abschluss des Auslegungsverfahrens. Außerdem beschloss der Rat den Bebauungsplan als Satzung.
Zum „Bebauungsplanentwurf nördlich der Jahnstraße“ wurde in der Zeit vom 19.05.2016 bis 20.06.2016 ein Auslegungsverfahren durchgeführt. Der Stadtrat nahm das Ergebnis zur Kenntnis und beschloss den Abschluss des Auslegungsverfahrens unter Verweis auf die vorgenannten Einzelabschlüsse und den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10BauGB.
Auch die Änderung des Bebauungsplanes zum Bebauungsplanentwurf „Ober der Hohl 1“ zum Zwecke der „Nachverdichtung“ wurde einstimmig verabschiedet und die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Der Plan sieht vor, ein 1.500 qm umfassendes Grundstück an der Straße „Auf Schruf“ mit dem Ziel zu teilen, den hinteren Abschnitt zu bebauen. Die Erschließung und deren Kosten sind durch den Investor sicherzustellen. Ebenso sind anfallende Kosten für die Bebauungsplanänderung vom Antragsteller zu tragen.“ Abschließend beschloss der Rat, dass nach Aufnahme der Arbeiten zur Herstellung der Erschließungsanlage im Neubaugebiet „Dammstraße“ die Vorausleistungen gemäß § 9 der Erschließungsbeitragssatzung in Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages erhoben werden. Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel teilte mit, dass die Bauarbeiten in der Dammstraße in vollem Gange seien und die Grundstückseigentümer voraussichtlich im Herbst dieses Jahres für den Bau ihrer Immobilie grünes Licht bekommen werden.
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