Gemeinderat Thür vergibt Auftragsarbeiten für Kindergartenanbau
Bebauungsplan Fallerstraße geht erneut in die Offenlage
Thür. Für den Anbau des Thürer Kindergartens wurden die Gewerke Estrich und Trockenbau/Akustikdecken in freihändiger Vergabe ausgeschrieben.
Für das Gewerk Estrich gingen von den fünf angeforderten Angeboten drei Angebote form- und fristgerecht ein. In seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember, beschloss der Thürer Gemeinderat, den Auftrag an die Firma Bernd Dott, Urmitz zu vergeben, die mit 5.923,21 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.
Für das Gewerk Trockenbau/Akustikdecken wurden sechs Angebote angefordert, von denen lediglich zwei form- und fristgerecht eingingen. Hier gab die Firma Münch Innenausbau aus Hambuch mit 4.796,89 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot ab, sodass der Gemeinderat sich einstimmig für die Auftragsvergabe an die Firma Münch aussprach.
Beschlussfassung im Jahr 2018
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fallerstraße“ wurde am 27. September 2018 in öffentlicher Sitzung gefasst. In der Sitzung am 8. Mai 2019 hatte der Gemeinderat den Planentwurf angenommen und beschlossen, das Offenlage- und Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22. Juli bis 23. August 2019. In der Sitzung vom 5. September 2019 hatte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss gefasst. Da sich zwischenzeitlich noch einige Änderungen ergeben haben und die Planung angepasst werden musste, beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, den Satzungsbeschluss vom 5. September 2019 aufzuheben und eine erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern durchzuführen, wobei die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Bei dem Bebauungsplan Fallerstraße handelt es sich um ein Objekt auf dem Grundstück der ehemaligen Gastwirtschaft „Zur Traube“, wo nach Abriss ein barrierearmes Mehrfamilienhaus mit Physiotherapie-Praxis in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex mit Grünflächen entstehen soll.
Planung von sieben Wohneinheiten
Geplant ist die Etablierung von sieben Wohneinheiten, die sich auf vier Geschosse verteilen und in ihrer Größe von 57 – 123 m² variieren. Sie verfügen alle über einen Balkon oder eine Terrasse. Die innere Erschließung erfolgt neben einem Treppenhaus auch mittels Aufzug. Jeder Wohnung ist ein Kellerraum in adäquater Größe zugeordnet. Die Wohneinheiten verfügen über zwei bis vier Zimmer. Die Dachspitzwohnung mit Dachterrasse ist als Appartement offen gestaltet. Ebenso auch die Koch-, Wohn- und Essbereiche aller weiteren Wohneinheiten. Vorgesehen ist, dass eine Einheit in Form einer Physiotherapie-Praxis oder einer praxisähnlichen Nutzung umgesetzt wird.
Die Kubatur des Gebäudes nimmt die ehemalige Struktur des Hauptbaukörpers grundsätzlich auf. Durch die Verschiebung um ca. 7m in das Grundstück hinein entsteht zur „Fallerstraße“ hin ein Vorbereich, der zur Aufnahme notwendiger Stellplätze dient. Durch den Abriss der ehemaligen Nebengebäude entsteht ein großzügiger Gartenbereich für die Erdgeschosse sowie eine Gemeinschaftsfläche im rückwärtigen Bereich. Das Gebäude wird mit einem Teilkeller in Stahlbetonbauweise ausgeführt und das Dach als wärmegedämmtes Satteldach mit Schiefereindeckung. Die Fenster erhalten eine energetisch hochwertige Dreifachverglasung. Zur Beheizung des Gebäudes ist eine bivalent betriebene Wärmepumpenanlage vorgesehen. Der Grundwärmebedarf für Heizung und Warmwasserversorgung wird dabei von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe abgedeckt. Bei tieferen Außentemperaturen wird die Beheizung des Gebäudes von einem erdgasbetriebenen Brennwertheizkessel unterstützt. Mit der vorgesehenen baulichen Ausführung sowie der beschriebenen technischen Ausstattung werden die Anforderungen der EnEV 2016 vollumfänglich erfüllt.
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