Ortsgemeinderat Oberelbert informiert
Beschlossene Nachtragshaushaltssatzung
Oberelbert. Der Ortsgemeinderat Oberelbert hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: §3 Verpflichtungsermächtigungen: Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf bisher 200.000 Euro, nun 514.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich bisher200.000 Euro nun 14.000 Euro. §5 Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.17 betrug 6.425.366,74 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 6.266.366,74 Euro und zum 31.12.2019 voraussichtlich 6.198.366,74 Euro. §6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen: Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Haushaltsansätze um 5.000 Euro, bei Ansätzen über 50.000 Euro um 10 v.H. überschritten sind. Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn die nicht veranschlagten Aufwendungen oder Auszahlungen im Einzelfall 5.000 Euro oder mehr betragen.
Karl Jung, Ortsbürgermeister