Politik | 20.09.2016

Erste Rede von Dr. Anna Köbberling, MdL im Landtag

Besoldung von Beamten anpassen!

Koblenz/Mainz. In ihrer ersten Rede vor dem rheinland-pfälzischen Landtag setzte sich die Abgeordnete Dr. Anna Köbberling für eine Änderung des Besoldungsrechts ein. „Gesellschaftliche Veränderungen führen zu Veränderungen in der Arbeitswelt und neuen Anforderungen an einzelne Berufsgruppen. Diese müssen sich auch im Besoldungsrecht niederschlagen“, begründete die Landtagsabgeordnete für den Koblenzer Wahlkreis 9 die Unterstützung der SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf vollzieht die gesellschaftlichen Veränderungen nach und enthält Regelungen für verschiedene Gruppen von Beamtinnen und Beamten, die aus unterschiedlichen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß besoldet werden und bei denen daher Anpassungen nötig sind. In den meisten Fällen soll die Besoldung nach oben angepasst werden. Vor allem der Zunahme der Verantwortung im Arbeitsalltag wird damit Rechenschaft getragen. Jedoch gibt es mit dem endgültigen Wegfall der Ministerialzulage auch Einschnitte. Die Bevorteilung von Ministerialbeamten gegenüber anderen Bereichen der Landesverwaltung ist schwer vermittelbar. Nicht ohne Grund wurde die Ministerialzulage in fast allen Ländern bereits abgeschafft, und in Rheinland-Pfalz schon 1982 halbiert und zum 1. Januar 1997, also vor 20 Jahren, bis auf Übergangs- und Besitzstandswahrungen eingestellt. Diese Übergangsregelungen sollen nunmehr zum 1. Januar 2017 zur Hälfte und zum 1. Januar 2018, also nach 21 Jahren, vollständig entfallen, was nach Auffassung der SPD–Fraktion eine faire Lösung ist.

Gesellschaftliche Veränderungen, die Anpassungen bei der Besoldung nötig machen, gibt es insbesondere auch im Schulbereich. Dazu gehören zum Beispiel die Schulstrukturreform mit der Einrichtung von Realschulen-plus sowie die Inklusion von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Schwerpunktschulen. Auf die Lehrer kamen durch die Reformen zum Teil neue Herausforderungen und eine größere Verantwortung zu. Es ist nur folgerichtig, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Aufstiegschancen an diesen neuen Schulformen auch für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer verbessert werden, die bisher nur an anderen Schulformen unterrichten konnten. Es gibt aber noch weitere Berufsgruppen, deren Arbeitsalltag sich in den letzten Jahren stark verändert hat, die nun anders besoldet werden müssen – und zwar sowohl bei den unteren Besoldungsgruppen als auch im Bereich des Führungspersonals.

„Alles in allem ist die SPD-Fraktion der Meinung, bei dem im Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen handelt es sich durchweg um finanziell verantwortbare, den Aufgaben angemessene und aus Gerechtigkeitsgründen überfällige Maßnahmen“, erklärte Anna Köbberling abschließend.

Pressemitteilung des

Wahlkreisbüros von

Dr. Anna Köbberling, MdL

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