Bürger für Roßbach e.V.
BfR befürwortet die Einrichtung eines Jugend- und Seniorenbeirates
Roßbach. In der jüngsten Ratssitzung des Ortsgemeinderates in Roßbach hat die CDU-Fraktion den Antrag der BfR (Bürger für Roßbach e.V.) auf Einrichtung eines Jugend- und Seniorenbeirat abgelehnt. Ein Seniorenbeirat wurde für überflüssig gehalten, da bereits genügend Aktivitäten im Seniorenbereich angeboten werden. Hinsichtlich der Jugend gebe es sicherlich einen gewissen Nachholbedarf. Der BfR hält die Einrichtung der beiden Räte nach wie vor für sinnvoll, da sie den beiden Gruppen die Einbeziehung in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse bei allen Fragen hinsichtlich der Belange, die ihre Interessen betreffen ermöglicht und damit ein Mitbestimmungsrecht einräumt.
In mehreren Bundesländern gibt es bereits über Landesgesetze Regelungen zur Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten, um eine Beteiligung bei der Planung und Umsetzung von Projekten zu ermöglichen, die ihre Belange betreffen. In Rheinland-Pfalz wird die Einrichtung eines Jugendbeirates in der Gemeindeordnung geregelt. Jugendliche können sogar selbst einen Antrag auf Einrichtung stellen. Demokratie lebt von der Beteiligung aktiver Bürger an den politischen Prozessen und der Mitgestaltung ihres Umfeldes. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche sind die besten ExpertInnen in eigener Sache. Es geht darum, dass man gemeinsam mit den Erwachsenen in den Ausschüssen nach guten Lösungen sucht und hierzu auch eigene Vorschläge einbringen kann. Die Mitglieder der Kinder- und Jugendbeiräte haben ein Rede- und Antragsrecht, wenn es um ihre Belange geht. Sie können eigene Vorschläge einbringen, über die dann gemeinsam beraten wird.
Auch hinsichtlich der Seniorenbeiräte geht es um die Möglichkeit der Mitbestimmung in allen Bereichen, die diese Altersgruppe betreffen. In vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind bereits solche Beiräte eingerichtet. Laut Gemeindeordnung können sie über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange ihrer Gruppe berühren. Anträge sind dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
All das geht weit über das bloße Organisieren von Aktivitäten und Veranstaltungen durch die Gemeinde hinaus. Es geht darum, den beiden Gruppen zu ermöglichen, selbst Dinge in die Hand zu nehmen und auf der politischen Ebene Einfluss zu nehmen auf alle Themen, die sie betreffen. Es geht um ein selbstbestimmtes Einbringen der jeweiligen Altersgruppe in die politischen Entscheidungsprozesse der Gemeinde, ein aktives Mitwirken bei der Gestaltung ihres Umfeldes. Als überparteiliche Gremien sind sie unabhängig und an keine Parteiinteressen gebunden. Der BfR wird sich auch weiterhin für die Möglichkeit der Beteiligung dieser beiden Gruppen hinsichtlich ihrer Belange einsetzen. Pressemitteilung
Bürger für Roßbach e.V.
