CDU-Fraktion Swisttal informiert
Breitbandausbau schreitet voran
Rheinbach. Wichtige Änderung der Förderrichtlinien noch immer nicht erfolgt – Landesregierung in der Pflicht. Zum aktuellen Sachstand erklärt der Kreiswirtschaftsförderer Dr. Hermann Tengler, dass die Bestandsaufnahme und Markterkundung zur Ermittlung der Versorgungslücken, auch für die Gemeinde Swisttal, beauftragt wurde. „Nach Feststellung, welche Kabelverzweiger vom Markt nicht mit Glasfaser erschlossen werden, werden wir uns um die Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke auf der Basis der dann gegebenen Fördermöglichkeiten bemühen“, führte Tengler auf Anfrage der CDU-Fraktion weiter aus. Die Zielsetzung eines flächendeckenden schnellen Internet von 50 Mbit/s kann aber nur erreicht werden, wenn auch die rot-grüne Landesregierung Sorge dafür trägt, dass eine entsprechende Fördergrundlage geschaffen wird. Bisher hat Swisttal das Nachsehen, weil ein Anspruch auf Förderung nur dann möglich ist, wenn eine Unterversorgung der Gemeinde nachgewiesen werden kann. Die Unterversorgungsgrenze, die auf 2 Mbit/s festgelegt ist, erreicht Swisttal im Mittel zum größten Teil. Dabei sieht die Richtlinie ein Herunterbrechen auf einzelne Orte oder gar Straßen nicht vor. Dies hat zur Folge, dass es gegenwärtig keine Zuschüsse vom Land gibt und VDSL-Erschließungen nur dort stattfinden, wo sie sich für private Anbieter „rechnen“. Mangels förderrechtlicher Grundlage greift also die aktuelle Forderung der SPD, Förderanträge zu stellen, vollständig ins Leere, weil auch die eigene Landesregierung die Voraussetzungen dafür noch nicht geschaffen hat. Zunächst muss von dort erreicht werden, dass die Definition der „Unterversorgung“, aus der ein Fördermittelanspruch abgeleitet werden kann, von 2 Mbit/s auf 6 Mbit/s angehoben wird. Dadurch würden weitere Teile Swisttals erst einen Förderanspruch erhalten. In einem zweiten Schritt ist auf dieser Grundlage ein Förderantrag zu formulieren. Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde damit fraktionsübergreifend und einstimmig der Kreis beauftragt, da der Kreis im Rahmen einer Sammelbeantragung eine höhere Förderquote erhält, als eine kreisangehörige Stadt oder Gemeinde, wenn diese einen Einzelantrag stellt. Die für einen Förderantrag abzuarbeitenden Stufen, denen alle Swisttaler Ratsfaktionen zugestimmt hatten, sind in einem Antrag der CDU-Fraktion vom Februar 2015 detailliert beschrieben. Sie werden gegenwärtig konsequent, sowohl von der Gemeinde als auch vom Kreis, umgesetzt. In einer von der Gemeinde initiierten Informationsveranstaltung zum VDSL-Ausbau in Ludendorf, Essig und Odendorf wurde seitens der Erschließungsfirma u.a. mitgeteilt, dass die Essiger Schießbachstraße aus technischen Gründen nicht versorgt werden könne, weil diese Straße über einen eigenen Verteilerkasten verfüge. Eine Erschließung der Schießbachstraße würde nach Auskunft der Firma Kosten in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages nach sich ziehen und dies könne aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus nicht vertreten werden. Zur Lösung der Problematik hatte die Swisttaler Gemeindeverwaltung bereits Kontakt zu bn:t aufgenommen. Dort arbeitet man gegenwärtig an einer alternativen technischen Lösung, die den betroffenen Anwohnern schnellstmöglich zugänglich gemacht werden soll. Pressemitteilung der
CDU-Fraktion Swisttal
