Senioren- und Behindertenrat Westerwald
„Budget für Arbeit“
Westerwald. Schon mal was vom „Budget für Arbeit“ gehört? Es erleichtert den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber mit welchen Herausforderungen und Chancen ist der Sprung auf den normalen Arbeitsmarkt für Werkstatt-Beschäftigte und Unternehmen im Westerwald verbunden? Damit beschäftigte sich der Senioren- und Behindertenrat (SBR) Westerwald und stellt fest: Es wird von den Verantwortlichen schon viel getan, aber es darf bei uns gerne noch besser werden.
Der SBR verfolgt als Netzwerk das Ziel, die Nutzung der Budgets für Arbeit oder Ausbildung kreisweit noch zu verbessern. Das Budget ist für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer Behinderung bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, weil sie entweder voll erwerbsgemindert oder werkstattberechtigt sind. Im Mittelpunkt stehen dabei Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, die sich für die Arbeits-Budgets interessieren, sich dazu unabhängig beraten lassen wollen und ein Unterstützungsangebot vor Ort suchen. Daneben wendet sich das in Rheinland-Pfalz erfundene und jetzt bundesweit eingeführte Modellprojekt an Arbeitgebern, die sozialversicherungspflichtige Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze im Rahmen der Budgets verwirklichen und einem Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen. Davon dürfen es noch einige mehr werden!
Gemeinsam mit den in der Region erfahrenen Partnern wie den Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn und deren Integrationsabteilung „Viweca“ wird das Budget mit der Kreisverwaltung als Kostenträger umgesetzt. Angestrebt werden sollte nach Meinung des SBR ein noch einfacherer Zugang zum Budget für Arbeit oder Ausbildung. Eine Initiative auf Bundesebene setzt sich aktuell dafür ein, eine kompetente Beratung für die praktische Umsetzung anzubieten, und behinderte Menschen dazu zu befähigen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen.
Seit 2008 konnten insgesamt 43 Werkstattbeschäftigte der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn – darunter 34 Westerwälderinnen und Westerwälder - im Rahmen des Budgets für Arbeit auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz wechseln. Dagmar Theis, Leiterin der Viweca, beschreibt die Zufriedenheit der ehemaligen Werkstattbeschäftigten: „Sie verdienen jetzt ihr eigenes Geld und ihr Selbstwertgefühl und ihre Unabhängigkeit wurden deutlich gesteigert“, so Theis. Außerdem habe sich die nachfolgende mehrjährige Begleitung am Arbeitsplatz bewährt. Diese Unterstützung nach dem Übergang in Arbeit durch die bekannten Jobcoachs sei einer der Erfolgskriterien für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Sowohl die betroffenen Personen als auch die Arbeitgeber geben ihr regelmäßig diese Rückmeldung.
Die dauerhaften Zuschüsse in gleichbleibender Höhe sowie das Rückkehrrecht in die Werkstatt sind nach Erfahrung der Beteiligten bei der Caritas weitere Faktoren für gelingende, nachhaltige Arbeitsverhältnisse. Die Betriebe und Unternehmen zeigten sich laut Viweca-Leiterin Theis offen für das Budget für Arbeit, wenn sie entsprechende Informationen durch das Team der Viweca erhielten. Hier gibt es jedoch auch einen Kritikpunkt: „Wir wünschen uns von den politischen Akteurinnen und Akteuren noch mehr Informationen zu diesem Thema für die Arbeitgeber und die Öffentlichkeit“ erläutert Armin Gutwald, Geschäftsführer der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn. Dann könne noch mehr Menschen der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen – insbesondere, da nicht nur Fachkräfte, sondern auch Arbeitskräfte fehlten, resümiert Gutwald.
Noch mehr Menschen mit Behinderung den Übergang auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und sie mit verbesserten Arbeitsbedingungen auch in ihrer Beschäftigung zu halten, ist auch Ziel des ab 01.01.2024 geltenden neuen „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“. Darauf weist die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet hin, die auch dem zuständigen Ausschuss des Bundestages für Arbeit und Soziales angehört: „Damit vereinfachen wir die Einstellungsbedingungen für Arbeitgeber, indem der Lohnkostenzuschuss für sie nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelts begrenzt wird. Das macht die Einstellung von Menschen mit Behinderungen einfacher und attraktiver“, so die MdB. Die Bundesregierung wolle weiter dazu beitragen, dass Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können.
Der SBR ist froh, dass es kreisweit eine Fallsteigerung beim Budget für Arbeit gibt: 2012 waren es erst 11 Personen, 2019 schon 19 und aktuell immerhin 24. „Die Tendenz zeigt erfreulich nach oben, und wenn das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und die Beteiligten vor Ort im Westerwaldkreis sich weiter gemeinsam engagieren, ist eine weitere spürbare Steigerung im Interesse der betroffenen Menschen möglich“, so SBR-Koordinator Uli Schmidt. Immerhin gebe es im Kreis 426 Werkstattbeschäftige als mögliche Zielgruppe.
Pressemitteilung des Senioren-
und Behindertenrates Westerwald
