Politik | 30.08.2017, 13:10 Uhr

Die Gemeinde Wachtberg informiert:

Bürgerinformation zur Gewerbesteuer

Grundlage: Gewerbesteuergesetz

Wachtberg.

Allgemeines

Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG etc.) oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine) und nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro (§ 11s. 1 Nr. 2 GewStG). Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt (Quelle: Wikipedia). Die Gewinnermittlung liegt in der Zuständigkeit des Finanzamtes, die Gemeinde erhält Steuerunterlagen des Gewerbebetriebes.

Berechnung der Steuern

Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest: Dieser beträgt 3,5 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Gewinns. Der Gewerbesteuermessbetrag ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer, die Gemeinde ist daran gebunden.

Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer. Den Hebesatz legt jede Gemeinde durch Ratsbeschluss fest; in Wachtberg beträgt dieser für das Kalenderjahr 2017 = 440 Prozent.

Festsetzung der Steuer und Steuerschuldner

Die Gewerbesteuer wird mit Bescheid festgesetzt. Für das jeweilige Kalenderjahr werden Vorauszahlungen erhoben, die in 4 Teilbeträgen zur Mitte eines Quartals fällig werden. Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich an der letzten Steuerveranlagung oder am vorläufig ermittelten Gewinn der Firma für das laufende Jahr.

Die Vorauszahlungen können während des Jahres und bis 15 Monate nach Ablauf des Jahres angepasst werden.

Die Vorauszahlungen werden im Januar eines jeden Jahres mit Bescheid festgesetzt.

Die Gewerbesteuerveranlagung erfolgt nach Bekanntgabe des Messbescheides durch das zuständige Finanzamt mit Erlass des Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde Wachtberg.

Steuerschuldner ist der Unternehmer, also derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Bei Einzelunternehmen ist das eine natürliche Person, bei Kapitalgesellschaften ist die juristische Person Steuerschuldner und bei Personengesellschaften ist jeder einzelne Gesellschafter (Mitunternehmer) Steuerschuldner.

Die Besonderheit im Gewerbesteuerrecht ist die Verzinsung. Da die Steuer (oft erst lange) nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgesetzt wird, sollen sowohl dem Unternehmer als auch der Gemeinde der Zinsvorteil bzw. der Zinsverlust ausgeglichen werden, der bei frühzeitiger Abgabe der Steuererklärung und damit Festsetzung der Steuer entstanden wäre. Die Verzinsung der Gewerbesteuer ist in der Abgabeordnung (§§ 233 bis 239) geregelt.

Sonstiges

Bei der Gewerbesteuer können für ein Wirtschaftsjahr aufgrund von nachträglich festgestellten Änderungen (z.B. aufgrund Einspruchs oder bei Betriebsprüfung) auch mehrere Bescheide erlassen werden. Maßgeblich ist stets der zuletzt vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag für das jeweilige Wirtschaftsjahr.

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Petra Holenfelder, Tel. (02 28) 95 44 140, petra.holenfelder@wachtberg.de

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dusch WC - Unterboden
Stellenanzeige Reinigungskraft
Heimat aktiv AW
Anzeige Allerheiligen
Titelanzeige
Anzeige Herbstbunt
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Der Ahrpegel in Bad Bodendorf
1137

Bad Bodendorf. Der Ahrpegel Nr.8 am Sportplatz in Bad Bodendorf ist der letzte auf dem Weg der Ahr zur Mündung in den Rhein bei Kripp. Er wurde nach der Flut 2021 technisch auf den neuesten Stand gebracht. Die wechselnden Wasserstände (z.Zt 53cm) kann man jederzeit aktuell im INTERNET ansehen.Man sieht je nach Witterung interessante Verlaufsprofile.

Von Michael Zahrobsky aus Sinzig

Weiterlesen

Christuskirche vor der Sanierung
770

Christuskirche. Der Förderverein Christuskirche lädt seine Mitglieder zur bereits angekündigten außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet am 13. November um 18 Uhr im Gemeindesaal der Christuskirche statt. Der Vorstand bitte um zahlreiches Erscheinen, es geht nur um einen Tagesordnungspunkt von erheblicher Bedeutung: Die Auflösung des Vereins. Auf der letzten Jahreshauptversammlung kündigten...

Von Helmut Freise aus Andernach

Weiterlesen

Thomas Hille führte die Teilnehmenden fachkundig ins intuitive Bogenschießen ein,
355

Bei herrlichem Herbstwetter stand am Samstag, 24. Oktober, im Sportpark „Am Querweg“ eine etwas andere Sportart im Mittelpunkt. Gemeinsam mit dem erfahrenen Bogenschützen Thomas Hille hatte der SV Kripp zu einem Schnuppertag im intuitiven Bogenschießen eingeladen. Insgesamt 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, erste Erfahrungen mit Pfeil und Bogen zu sammeln und eine faszinierende Sportart kennenzulernen.

Von Sportverein 1946 Kripp e.V. aus Remagen

Weiterlesen