Verkehrsentscheidung Lahnstein
Bürgerinitiative startet Bürgerbegehren – Jetzt sollen die Bürger entscheiden
aus Lahnstein
Lahnstein, 5. August 2026. Nach dem Stadtratsbeschluss vom 25. Juni 2026 über die Beibehaltung der derzeitigen Fahrtrichtung in der Adolfstraße möchte die Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ (BI) durch eine Entscheidung der Bürger die Aufhebung des Beschlusses erreichen.
Auslöser ist, dass der bereits geäußerte Bürgerwille zur Bürgerbeteiligung bei dieser verkehrsrechtlichen und stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Entscheidung von der Verwaltung und der Mehrheit des Stadtrates ignoriert bzw. abgelehnt wurde. Dies betonen die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Michael Cramer von Clausbruch, Dr. Tobias Kies und Dr. Birgit Esser.
Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass die überwiegende Zahl der Lahnsteiner die Möglichkeit nutzen möchte, im Rahmen eines Bürgerbegehrens und eines gegebenenfalls anschließenden Bürgerentscheids selbst über die zukünftige Fahrtrichtung der Adolfstraße mitzuentscheiden.
Bereits im Vorfeld machte die BI mit einer offenen Unterschriftensammlung auf die aus ihrer Sicht bestehenden Mängel der derzeitigen Verkehrsführung aufmerksam. Mehr als 3.500 Bürger sowie 59 Gewerbetreibende unterstützten die Forderung nach einer Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung. Die Unterschriftensammlung war jedoch eine freie Unterstützungsaktion ohne rechtliche Bindungswirkung.
Auch Forderungen der Bürger und eines Teils der Stadtratsfraktionen nach einer Bürgerbefragung und einem „Runden Tisch“ wurden abgelehnt. Ebenso wurde allgemein ein Mitspracherecht der Bürgerschaft bei Stadtratsbeschlüssen von der Mehrheit des Stadtrates verneint. Ein Abgleich der Verkehrsmaßnahmen mit den im Mobilitätsentwicklungskonzept (MEK) für Lahnstein beschlossenen Leitzielen ist bislang ebenfalls nicht erfolgt.
Besonders unverständlich ist aus Sicht der Bürgerinitiative, dass die Bürger bei der Grundsatzentscheidung über die „Ringlösung“ nicht beteiligt wurden, nun aber bei einzelnen Verbesserungsmaßnahmen der bestehenden Verkehrsführung mitwirken sollen. Wer Bürgerbeteiligung bei Detailfragen für sinnvoll hält, sollte sie erst recht bei einer Entscheidung dieser Tragweite ermöglichen.
Dieses Verhalten gegenüber dem geäußerten Bürgerwillen veranlasst die Bürgerinitiative, von dem gesetzlich vorgesehenen Instrument des Bürgerbegehrens Gebrauch zu machen.
In Anspruch genommen wird das förmliche Verfahren gemäß § 17a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). Das Bürgerbegehren ist ein demokratisches Instrument der direkten Bürgerbeteiligung mit rechtlicher Bindungswirkung. Es ermöglicht den Bürgern, über eine kommunalpolitisch bedeutsame Entscheidung selbst abzustimmen.
Beteiligen können sich ausschließlich die in der Stadt Lahnstein wahlberechtigten Bürger. Bei der letzten Kommunalwahl am 9. Juni 2024 waren dies 14.324 Personen.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind derzeit ca.1.150 gültige Unterschriften (8 % der Wahlberechtigten) erforderlich. Wird diese Zahl erreicht, muss sich der Stadtrat erneut mit dem Anliegen befassen. Hebt er seinen Beschluss vom 25. Juni 2026 auf, ist das Verfahren damit abgeschlossen.
Hält er an seinem Beschluss fest, entscheiden anschließend die wahlberechtigten Lahnsteiner in einem Bürgerentscheid über die Beibehaltung der derzeitigen Fahrtrichtung in der Adolfstraße. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 % der Stimmberechtigten beträgt (vgl. § 17a Abs. VII Satz 1 GemO Rh.-Pf.) und mit ja anstatt mit nein beantwortet wurde. In diesem Fall wäre der Stadtratsbeschluss vom 25. Juni 2026 aufgehoben.
Die Bürgerinitiative ist davon überzeugt, dass diese Voraussetzung erreicht werden kann. Dadurch besteht die Möglichkeit, wesentliche Fragen zur Verkehrsführung, insbesondere zur Verkehrssicherheit, zu Lärm- und Umweltbelastungen und zum öffentlichen Personennahverkehr, die bis heute nicht abschließend geklärt sind, ergebnisoffen zu prüfen.
Hierzu gehören die deutlich voneinander abweichenden Verkehrserhebungen, die Auswirkungen der „Ringlösung“ auf den öffentlichen Personennahverkehr, den Schwerlastverkehr und zahlreiche Wohnstraßen, die dadurch verursachten Straßenschäden und die finanziellen Folgen.
Vor einer endgültigen Entscheidung hätte aus Sicht der Bürgerinitiative zunächst eine mindestens zweimonatige Testphase der ursprünglichen Fahrtrichtung unter den heutigen Verkehrsbedingungen stattfinden müssen, begleitet von einem unabhängigen Verkehrsplanungsbüro.
Darüber hinaus steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz über die Anwohnerklage gegen die verkehrsrechtliche Anordnung weiterhin aus. Auch daraus können sich rechtliche Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsführung ergeben.
Die Bürgerinitiative ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich am Bürgerbegehren zu beteiligen.
Die Beteiligungserklärung ist per E-Mail unter bi-verkehr-lahnstein@t-online.de erhältlich. Außerdem liegt sie bei folgenden Gewerbetreibenden in Lahnstein aus: Eiscafé Sicilia, Hairworld Moritz, Friseursalon Ingrid Stein, Staudt Buch- und Schreibwarenhandlung, Optik Kreuer, Sanitätshaus Thönissen, Damensalon Petra Jacoby, Heike Hoppe Physiotherapie, Restaurant Delphi, Blumenhaus Bothe, Taxi Lahnstein, Lotto Mergener und KFZ Werkstatt Lahnstein.
Wer möchte, dass über die Beibehaltung der derzeitigen Fahrtrichtung in der Adolfstraße nicht ausschließlich der Stadtrat, sondern die Bürgerschaft mitentscheidet, sollte das Bürgerbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen.
Stau Sebastianusstraße Foto: BI
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Begegnunsgverkehr Oberheckerweg Foto: BI