Politik | 04.06.2015

Bedarfsanmeldung für das Kindergartenjahr 2016/2017 in Rheinbach

Das Jugendamt über den Betreuungsbedarf informieren

Rheinbach. Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/17 bereits vorgenommen oder tun dies in Kürze. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, wird eine entsprechende Meldung durch die Eltern an das örtliche Jugendamt benötigt. Damit dies gewährleistet werden kann, werden die Eltern der Rheinbacher Kinder aufgefordert, eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2016/17“ auszufüllen und damit ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzumelden. Dies soll bis zum 1.12.2015 geschehen, damit eine gute Planung möglich ist. Gesetzlich vorgegeben ist eine Frist von 6 Monaten vor Beginn der Betreuung. Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweitrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es sinnvoll zeitnah Kontakt mit den Tageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten Einrichtungen anzumelden. Im Anhang zur Bedarfsmeldung gibt es eine Liste der Einrichtungen, die jeweiligen Gruppen- und Altersstrukturen und die Öffnungszeiten sowie deren Kontaktdaten. Über Informationsveranstaltungen in den Kindertageseinrichtungen informiert der im Internet veröffentlichte Terminplaner www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/. Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt. Auch wenn ein Kind bereits in einer Tageseinrichtung angemeldet ist, ist die Bedarfsmeldung trotzdem erforderlich! Die Bedarfsmeldung und weitere Informationen dazu können über die Internetseite der Stadt Rheinbach www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/ aufgerufen werden. Sie ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach, Tel. (0 22 26) 9 17-231, -452 oder -611.

Pressemitteilung

der Stadt Rheinbach

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