Stadtrat bringt Bebauungsplan auf den Weg
Das Löhr-Gelände soll auch künftig gewerblich genutzt werden
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollen ebenso ausgeschlossen werden wie Vergnügungsstätten
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Was wird aus den Gelände in der Bad Neuenahrer Hauptstraße 130, auf dem bislang noch das Autohaus Löhr Automobile GmbH seine Fahrzeuge verkauft. Die Nutzungsaufgabe steht nämlich in Kürze bevor, die Folgenutzung der Gewerbeimmobilien ist bislang – zumindest der Stadtverwaltung – nicht bekannt. Mit dieser Frage beschäftigte sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung und brachte sicherheitshalber eine Änderung des Bebauungsplans für diese Gewerbeimmobilie auf den Weg. Denn aus stadtentwicklungspolitischer Sicht solle das 1,3 Hektar große Grundstück in Zentrumsnähe auch künftig einer standortgerechten Gewerbenutzung vorbehalten bleiben, so Bürgermeister Guido Orthen (CDU).
Derzeit ist der Bereich im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt, bildet aber zugleich den westlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereiches im Stadtteil Bad Neuenahr. Deshalb wolle man versuchen, Folgenutzungen auszuschließen, die nicht auf die Schaffung von neuen oder den Erhalt von vorhandenen Arbeitsplätzen ausgerichtet seien. Man strebe an, so Orthen, dass Areal insgesamt künftig einer gewerblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen dementsprechend Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ebenso ausgeschlossen werden wie Vergnügungsstätten aller Art.
Wählergruppe Jakobs lehnt das Vorhaben ab.
Mehrheit des Rates für Gewerbenutzung
Für die Wählergruppe Jakobs signalisierte Dr. Jürgen Lorenz jedoch Ablehnung des Vorhabens. Es sei zwar absolut zu begrüßen, dass die Verwaltung durch selbst initiierte Planaufstellungen städtebaulich Einfluss nehmen könne, dieses Instrument müsse für eine attraktive Stadtentwicklung sogar deutlich stärker genutzt werden. Doch hier werde ein Bebauungsplan aufgrund einer aktuell anstehende Nutzungsaufgabe für die Fläche eines einzigen Eigentümers erstellt. Die Verwaltung habe nach seiner Ansicht aber die Aufgabe, durch Überplanung von größeren Bereichen einen verbindlichen und transparenten Rahmen vorzugeben, „was wir hier aber finden, ist Stückwerk!“, so Lorenz.
Die Wählergruppe Jakobs sei sich nicht sicher, ob dieser Bebauungsplan für eine einzige Grundstückseinheit vor einem Verwaltungsgericht Bestand haben könne. Deshalb fordert er die Verwaltung auf, künftige Bebauungspläne für ganze Quartiere oder zusammenhängende Bereiche mehrerer Eigentümer zu erstellen. Aufgrund der rechtlichen Bedenken könne man der Änderung des Bebauungsplanes letztlich nicht zustimmen. Dem schloss sich auch Wolfgang Huste (Linke) und Ursula Koll (SPD) an, sodass schließlich die Änderung des Bebauungsplanes bei vier Gegenstimmen auf den Weg gebracht wurde.
