Politik | 27.04.2021

Stadt Rheinbach informiert zu Bundeseinheitlicher Notbremse

Das gilt in Rheinbach

Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr

Rheinbach. Am 23.04.2021 ist das aktualisierte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es legt bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fest sofern die sog. Sieben-Tage-Inzidenz bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Für die Stadt Rheinbach ist jeweils der Inzidenzwert des Rhein-Sieg-Kreises maßgeblich. Dieser liegt heute bei 129,3 (Quelle: LZG NRW). Damit gilt nun insbesondere eine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr morgens. Sport im Freien ist alleine bis 24 Uhr zulässig. Das Kulturzentrum am Himmeroder Hof muss leider für Besucher*Innen schließen. Für den Einzelhandel gilt weiterhin Click & Meet. Kunden dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden) Geschäfte aufsuchen. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 gilt ab dem übernächsten Tag wieder Click & Collect. Das heißt, Waren dürfen nur noch bestellt und abgeholt werden. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Das Abholen von Speisen und Lieferdienste sind zulässig. Medizinische und pflegerische Dienstleistungen sowie der Besuch beim Friseur und der Fußpflege bleiben möglich. Dabei sind FFP 2- Masken tragen. Für den Frisuer und die Fußpflege benötigen die Kunden ein negatives Ergebnis eines Coronatests (nicht älter als 24 Stunden). Sport darf im Freien nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ausgeübt werden. Kinder dürfen maximal zu fünft kontaktlosen Gruppensport im Freien ausüben. Anleitungspersonen benötigen einen negativen Coronatest.

Pressemitteilung

Stadt Rheinbach

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