Politik | 19.04.2017

Am Sonntag, 14. Mai, findet die Wahl zum Landtag in Nordrhein-Westfalen statt

Die Gemeinde Wachtberg ist in insgesamt 22 Stimmbezirke eingeteilt

Berkum. Am Sonntag, 14. Mai, findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde Wachtberg gehört zum Wahlkreis 27 Rhein-Sieg-Kreis III und ist in 22 Stimmbezirke eingeteilt.

Stimmbezirk und Wahlraum, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann, ist in der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 23. April zugestellt werden, angegeben. Die Abgrenzung der Stimmbezirke kann von 8.30 bis 12 Uhr in Zimmer 19, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg-Berkum, eingesehen werden. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Der/Die Wähler/in soll die Wahlbenachrichtigung mitbringen und hat sich auf Verlangen über seine/ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und rechts einen Kreis für die Kennzeichnung sowie für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der/Die Wähler/in gibt seine/ihre Erststimme in der Weise ab, dass er/sie im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber/in sie gelten soll.

Seine/ihre Zweitstimme gibt er/sie in der Weise ab, dass er/sie im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Gemeinde (Wahlamt) die Briefwahlunterlagen beschaffen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Er/Sie muss seinen/ihren Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Bürgermeisterin übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er/Sie kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle (Wahlamt) der Bürgermeisterin abgeben.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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