Kreisverwaltung Ahrweiler
Die Orchestermuschel kann ausgelagert werden
Genehmigung in enger Abstimmung mit den Fachbehörden
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung hat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Genehmigung für den Transport und die seitliche Lagerung der denkmalgeschützten Orchestermuschel im Kurpark Bad Neuenahr erteilt. Das teilt die Kreisverwaltung Ahrweiler mit.
Wegen der von der Kreisverwaltung genehmigten Abrissarbeiten der Kurparkliegenschaften wird die Muschel auf dem Parkplatz zwischen der Oberstraße und im Bereich hinter dem Kurcafé witterungsgeschützt zwischengelagert. Für den sicheren Transport wird die Muschel von einem Fachunternehmen mit einer Kantholzkonstruktion ausgesteift und verlagert. Der Fachdienst Restaurierung der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE begleitet die Ausbauarbeiten. Die Genehmigung erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
