Politik | 24.06.2016

Pressemitteilung der Senioren-Union Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Rechte der Verbraucher

Vortrag der Verbraucherzentrale am 19. Juli klärt über Rechtsirrtümer auf

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Darf man Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf rügen? Beim täglichen Einkauf stellen sich viele rechtliche Fragen. Nicht immer weiß man die richtige Antwort darauf. Die Händler lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen.

Unter dem Titel „Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“ klärt die Verbraucherzentrale jetzt die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf. Auf dem Programm stehen Fragestellungen, für die es klare und oft überraschende Antworten gibt. Die Beraterin der Verbraucherzentrale Koblenz stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und steht auch für Fragen zur Verfügung.

Der Vortrag findet am Dienstag, 19. Juli, um 15 Uhr im Hotel Krupp, Bad Neuenahr, Poststraße 4, statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Alle CDU-Mitglieder und interessierte Bürger aus der Kreisstadt sind eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung

der Senioren-Union

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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