Swisttaler Hauptausschuss hat getagt
Entscheidungen zur Windkraft im nicht-öffentlichen Teil gefallen
Drei konkrete Anträge für vorhabenbezogene Bebauungspläne liegen der Gemeinde vor
Swisttal. Lange Gesichter gab es bei dem Dutzend Bürger, das bei der jüngsten Sitzung des Swisttaler Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses geschlagene viereinhalb Stunden ausharrte, um bei Tagesordnungspunkt 16 zu erfahren, was die Fraktionen zu den beiden Windenergiekonzepten zu sagen hatten, die vor wenigen Wochen öffentlich vorgestellt worden waren. Doch sie erfuhren – fast nichts. Alles Wichtige und Interessante wurde nämlich im nicht-öffentlichen Teil behandelt, wie Bürgermeister Eckhard Maack (CDU) mehrfach betonte. Hinter verschlossenen Türen wurde entschieden, wie sich die Gemeinde in der Sache positioniert, welchem Projektentwickler sie den Vorzug gibt und in welcher Form sie sich selbst an der Umsetzung der Pläne beteiligen möchte. Es handele sich um einen Prozess, der noch im Fluss sei, schickte die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner (CDU) vorweg. Nach der Vorstellung der Konzepte am 19. Mai habe man einige Vorgespräche geführt und jede Menge Unterlagen ausgetauscht, und das noch bis kurz vor der Sitzung.
Grundstückseigentümer will eigenes Windrad
Mittlerweile lägen drei konkrete Anträge für vorhabenbezogene Bebauungspläne in den drei ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vor. Die stammten von drei verschiedenen Projektentwicklern und besessen jeweils einen anderen Umfang und Schwerpunkt. Ein Antrag umfasse alle drei Teilzonen, einer nur die Teilzonen zwei und drei und einer einen Teilbereich aus Zone eins. Auf die Frage von Monika Wolf-Umhauer (FDP), ob es zutreffe, dass ein Grundstückseigentümer auf seinem Baugrund, der anscheinend groß genug sei, ein eigenes Windrad bauen wolle, bestätigte Kalkbrenner dies, ohne aber Namen zu nennen – zumindest nicht im öffentlichen Teil. An diesem Abend gehe es ohnehin nur um die Konzentrationszone I zwischen Ollheim, Straßfeld und der Autobahn 61. Für diesen Bereich hatten die REA GmbH und e-start jüngst ihre Vorhaben vorgestellt. Es werde sich zeigen, welcher der beiden Bewerber letztlich die notwendigen Grundstücke vorweisen könne, die notwendig seien, um das jeweilige Vorhaben zu setzen. „Das ist dann unser Partner für alle weiteren Fragen und Planungen“, so Kalkbrenner. Das bestätigte auch Rechtsanwalt Henning Fischer (Köln), der die Swisttaler bei diesem Vorhaben rechtlich berät: „Wenn von den Projektentwicklern Fakten geschaffen werden, muss man ein Stück weit damit umgehen.“
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