Politik | 25.06.2015

Stadtrat Rheinbach fasst zwei Beschlüsse

Entwicklungskonzept und Vorkaufsrecht für Gewerbeflächen

Trotz prosperierende Entwicklung ist die Zahl der Arbeitsplätze in der Stadt zu gering

Rheinbach. Der Rheinbacher Stadtrat bereitete jetzt mit zwei einstimmigen Entscheidungen einer zukunftsgerichteten Entwicklung ihrer Gewerbeflächen den Weg. Zum einen beschloss er ein neues Gewerbeflächenentwicklungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept, zum anderen erließ er eine Vorkaufssatzung für die betreffenden Gebiete zur Sicherung dieser Vorhaben. Der Zeitpunkt dafür sei optimal, so Bürgermeister Stefan Raetz (CDU). Damit sei man den meisten anderen Kommunen einen gewaltigen Schritt voraus, die zusammen mit Rheinbach vor wenigen Tagen beschlossen haben, ein gemeinsames regionales Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn zu erarbeiten. Dominik Geyer und Verena Heinz vom Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH (Köln) kommen in ihrer Standortuntersuchung zum Schluss, die Stadt Rheinbach habe trotz prosperierender Entwicklung nach wie vor eine relativ niedrige Arbeitsplatzzentralität, also relativ wenige Einheimische fänden auch einen Arbeitsplatz in der Stadt. Im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe liege diese Zentralitätskennziffer deutlich unter denjenigen vergleichbarer Städte. In Meckenheim beispielsweise liege die Zahl bei 67, in Rheinbach bei nur 13.

Beschäftigtenzahl sinkt um 27 Prozent

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe sei entgegen der Gesamttendenz sogar rückläufig mit einem Minus von 27 Prozent seit dem Jahr 2000. Im Vergleich des Flächenbedarfs mit den vorhandenen Flächenpotenzialen sei Rheinbach vordergründig ausreichend mit möglichen Flächen ausgestattet. Diese Aussage relativiere sich allerdings bei näherer Betrachtung. Daher sprachen die Experten einige Empfehlungen aus, die nun im Gewerbeflächenentwicklungskonzept Eingang gefunden haben: Die 60 Hektar große Fläche am „Wolbersacker“ sollte zwingend für Betriebe vorgehalten werden, die größere zusammenhängende Flächen nachfragen und Unternehmensansiedlungen im großen Maßstab planten. Für kleinere Handwerksbetriebe seien diese Flächen zu wertvoll, da hier herausragende Standortfaktoren für Betriebe im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe vorlägen. Die Nachfrage werde allein aufgrund der zunehmend engen räumlichen Verhältnisse in der Bundesstadt Bonn sowie aufgrund der herausragenden Standortfaktoren gegeben sein, sagten die Experten voraus.

Hochschulviertel für Technologie reservieren

Die 18 Hektar großen Flächen östlich des Hochschulviertels sollten als „Hochschulviertel II“ zwingend für wissens- und technologiebasierte Tätigkeiten mit einem hohen Dienstleistungsanteil vorgehalten werden, so die Stadtplaner weiter. Der Campus Rheinbach der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg solle als Standortfaktor maximal genutzt werden. Das „Einbrechen“ gebietsfremder Nutzungen solle unbedingt verhindert werden. Die wissenschaftlichen und technologischen Standortfaktoren sollen nach Möglichkeit auch für Betriebe des kürzlich gegründeten „bio innovation park Rheinland“ nutzbar gemacht werden.

Es fehlt an Flächen fürs Handwerk

Damit aber fehle es an Flächen für das klassische kleinteilige Gewerbe und das Handwerk. Der Gewerbepark Rheinbach Nord I und Nord II halte nach Ansicht der Experten nur noch für die kommenden zwei bis fünf Jahre ausreichend Flächen bereit. Sie empfehlen deshalb, westlich angrenzend an den Gewerbepark Rheinbach Nord I weitere Flächen in einer Größenordnung von 25 Hektar im Bereich „Am Tönnisrodder“ in die regionalplanerische Diskussion zu bringen. Ansonsten werde das „Einbrechen“ von gebietsfremden Unternehmen in das Hochschulviertel oder in den Wolbersacker nur schwer zu verhindern sein, befürchten sie. Im Ergebnis sei davon auszugehen, dass nur mit einer ausreichenden Ausstattung an Flächen für alle drei für Rheinbach relevanten Standortkategorien eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet und die weiterhin wirtschaftlich prosperierende Entwicklung möglich sein werde. Um diese geplante städtebauliche Entwicklung zu sichern, erließ der Stadtrat zugleich eine Vorkaufsrechtssatzung für die genannten Standortflächen.

„Besonderes Vorkaufsrecht“

Grundlage dafür ist das „Besondere Vorkaufsrecht“ gemäß Paragraf 25 des Baugesetzbuches. Demnach sind die Eigentümer von Grundstücken in diesen Bereichen verpflichtet, der Stadt Rheinbach den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen, damit die Stadt überlegen kann, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Derzeit befinden sich die Grundstücke dort überwiegend im privaten Besitz. Als nächstes sollen nun die Kosten für den Erwerb und die Erschließung der Flächen ermittelt werden, zugleich sollen alternative Entwicklungsträgerschaften geprüft werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Entwicklung der Flächen sowie die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren müssten ebenfalls bereitgestellt werden.

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