Arbeitskreis Soziales des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen Neuwied
Erfolg oder Misserfolg – das neue Bundesteilhabegesetz
Über 50 Interessierte waren zur Veranstaltung über das neue Bundesteilhabegesetz gekommen
Neuwied. Der Arbeitskreis Soziales des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen Neuwied hatte zu einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Das neue Bundesteilhabegesetz – Erfolg oder Misserfolg“ eingeladen. Die Grünen diskutierten mit der Bundestagsabgeordneten der Grünen und Sprecherin für Behindertenpolitik Corinna Rüffer und den Gästen Agnes Ulrich, Leiterin der Sozialabteilung des Kreises Neuwied, Matthias Rösch, Landesbehindertenbeauftragter, Thomas Spitzer, Coaching und Beratung, auch für ein Leben mit Handicap und Frank Mehnert, Geschäftsführer der Lebenshilfe Neuwied, über die Auswirkungen der Reformstufe drei des Bundesteilhabegesetzes ( BTHG ) vom 1. Januar 2020 im Bereich Leben, Arbeit und Integration. Die Fragen waren: Was hat sich verbessert, wo gibt es Nachbesserungsbedarf, wie schätzen Betroffene, Leistungsträger und Grüne das BTHG ein.
Die Sprecherin des Arbeitskreises Soziales Inge Rockenfeller begrüßte die Anwesenden und bedankte sich bei dem Leiter des Josef-Ecker-Stiftes Georg Gellermann, dass diese Veranstaltung in seinem Haus durchgeführt werden konnte. 2016 konnten bei einer ersten BTHG-Veranstaltung lediglich zwölf Anwesende begrüßt werden, und diesmal waren über 50 Interessierte gekommen, was die Aktualität des Themas besonders hervorhebt.
Entwurf durchgewunken
Corinna Rüffer sprach in ihrem Vortrag darüber, dass das BTHG nicht mit der Zustimmung der Grünen eingeführt wurde und der Entwurf durchgewunken wurde, ohne zum Beispiel den „Mehrkostenvorbehalt“ abzuschaffen, und führte aus, wie es zu der Gründung des BTHG kam.
In der UN-Behindertenkonvention von 2009 wurde die volle Gleichberechtigung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung gefordert. Sie gab wichtige Impulse für die Überlegungen zu dem BTHG. Mit dem BTHG wurde das deutsche Recht in Bezug auf die UN-Behindertenkonvention weiterentwickelt.
Es wurde die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgelöst und ermöglichte mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Inklusion im täglichen Leben, in der Kita, in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und auf dem Wohnungsmarkt sollte ermöglicht werden.
Wenn das Kind eine inklusive Kita besuchte, so konnte es aber in der Regelschule bis jetzt nicht genügend gefördert werden, weil die Förderschulen besser ausgerüstet sind und dreimal höhere finanzielle Zuschüsse bekommen.
Auf dem Arbeitsmarkt standen vorwiegend Behindertenwerkstätten zur Verfügung. Bis heute sind leider noch nicht viele Betriebe bereit, eine inklusive Arbeitsstelle anzubieten.
Nicht genügend barrierefreie Wohnungen
Auf dem Wohnungsmarkt müssten barrierefreie und vor allem bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Das wurde bis jetzt noch nicht genügend umgesetzt.
Nach dem Vortrag von Corinna Rüffer gaben die anderen Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmer kurze Statements ab.
Agnes Ulrich sieht viel Bürokratie bei der Feststellung der Bedarfsermittlung. Hier müsste es mehr Hilfen geben. Existenzsicherung und Grundsicherung seien voneinander zu trennen. Grundsätzlich sei die Verwaltung vorbereitet. Es fehle nun an den Erfahrungen, die seit Januar 2020 ihre Wirkung entfalten würden und die genau zu analysieren seien.
Matthias Rösch betonte, dass Neuwied die Stadt der Einrichtungen für Behinderte in Rheinland-Pfalz sei. Die Chancen des BTHG würden noch nicht alle in Gänze umgesetzt, da es oft für die Betroffenen keine Wahlmöglichkeiten bei der Frage nach der Unterbringung in einer Hausgemeinschaft oder in einer Fördereinrichtung gäbe. Assistenzbedarfe sollte es in allen Bereichen geben und gefördert werden. Für ihn ist die Barrierefreiheit in allen Bereichen wichtig. Mit dem Landesteilhabebeirat gibt es in Rheinland-Pfalz eine gute begleitende Expertise.
Thomas Spitzer führte aus, dass die Wertschätzung von Behinderten und Nichtbehinderten wichtig sei, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Für Frank Mehnert ist es wichtig, dass die behinderten Menschen, ebenso wie die nicht behinderten Menschen, anerkannt werden. Diese Gedanken müssten in der Gesellschaft ankommen.
Antragsteller oft überfordert
Danach konnte das Publikum Fragen stellen. Der Moderator Holger Wolf, der selbst als Betreuer arbeitet, berichtete, dass sich die Betroffenen mit ihren Angehörigen bei der Antragstellung zum BTHG häufig überfordert fühlten und es deshalb zu einer Berufsbetreuung komme. Die vermeintliche Randgruppe der Behinderten sollte in die Mitte hereingeholt werden. Überforderung führe genau zum Gegenteil dessen, was gewünscht sei.
Sandra Niggemann, Projektleiterin für ergänzende und unabhängige Teilberatung ( EUTB ), sprach von Menschenrechtsverletzungen bei der Betreuung von Behinderten in Tagesstätten. Hier müsse schnellstens Abhilfe geschaffen werden.
Bei der Finanzierung des BTHG wurde beklagt, dass von den bereitgestellten fünf Milliarden Euro des Landes nicht alle Gelder bei den Betroffenen ankommen würden.
Ein gutes Beispiel für Inklusion am Arbeitsplatz war ein Meisterbetrieb ( Schuhreparatur ) der Firma Zimmer in Neuwied, in dem Behinderte mit Nichtbehinderten zusammen arbeiteten.
Viele Betroffene anwesend
Es waren in der gut besuchten Veranstaltung viele Betroffene anwesend. Sie teilten das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe von behinderten Menschen, betonten aber, dass es ebenso wichtig sei, seine Beeinträchtigung zu akzeptieren und die eigene Leistung auch wertzuschätzen. Die notwendige Hilfe, um den betroffenen Menschen ein weitestgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen, müsse man unkompliziert bereitstellen. Dafür müssten die Angebote und Strukturen geschaffen und verbessert werden.
Holger Wolf beendete die Veranstaltung mit den Worten, statt Menschen einer Gesellschaft zuzuführen, der sie vermeintlich nicht angehörten, bedeute Inklusion, eine von Geburt an bestehende Zugehörigkeit aufrecht zu erhalten. Behinderung sei nicht eine Eigenschaft einer einzelnen Person, sondern ein „Phänomen“, mit dem die Mehrheitsgesellschaft gegenüber einer von ihr konstruierten Minderheit agiere. Nicht „Andersein“ sei das Problem, sondern Benachteiligung. Presse-
mitteilung Bündnis 90/Die Grünen Neuwied
