Gemeinderat Swisttal muss sich erneut mit Thema beschäftigen
Erneute Offenlage für Windenergie- Konzentrationszonen notwendig
Bezirksregierung hatte einige Probleme gesehen - Planungsbüro wurde scharf kritisiert
Swisttal. Die geplanten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen beschäftigten den Swisttaler Gemeinderat auch in seiner jüngsten Sitzung. Der Teilflächennutzungsplan hierfür war eigentlich schon längst beschlossen, doch die Bezirksregierung hatte den Swisttalern einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Genehmigung verweigert. Es musste einiges nachgearbeitet werden, um Ungenauigkeiten und Fehler zu korrigieren. Deshalb beschloss der Rat bei sechs Gegenstimmen der „Bürger für Swisttal“, das Verfahren im Stand einer „Erneuten Offenlage“ mit einer auf zwei Wochen verkürzten Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wieder einzusetzen.
Dabei hatte es die Kölner Bezirksregierung einmal mehr spannend gemacht. Der Gemeinderat hatte einen bereits korrigierten Planentwurf am 16. Dezember erneut beschlossen und 26. Januar zur Genehmigung bei der Bezirksregierung eingereicht. Drei Monate hatte diese Zeit, um über die Genehmigung zu entscheiden. Eine Woche vor Fristablauf teilten die Kölner nun Bürgermeister Eckhard Maack mit, dass an eine Genehmigung nicht zu denken sei und man noch Gesprächsbedarf habe. Bei einer Besprechung am vergangenen Donnerstag erfuhren Maack und die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner, wo es klemmt. Fünf Themen kamen aufs Tablett.
Richtfunkstrecke und Artenschutz
Die Bundespolizei in Heimerzheim hatte Anregungen zur Darstellung ihrer Richtfunkstrecke vorgetragen. Der Rat hatte diese zwar in den Plan aufgenommen, nach Ansicht der Bezirksregierung aber nicht ohne Abwägungsfehler. Sie hatte aus der Stellungnahme der Bundespolizei geschlossen, dass die Richtfunkstrecke Anbauverbot enthalte und somit die Konzentrationsfläche Nummer 1 westlich der Autobahn 61 geteilt werden müsse. Doch mittlerweile, so Kalkbrenner, habe sie mit der Bundespolizei darüber geredet und erfahren, dass dies gar nicht notwendig sei. Für die Berücksichtigung ihrer Belange sei es ausreichend, die Richtfunktrasse im Teilflächennutzungsplan lediglich darzustellen. Eine konkrete Entscheidung zu möglichen Standorten von Windenergieanlagen könne man durchaus im anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan regeln. Die Bundespolizei wolle dies auch so der Bezirksregierung mitteilen, so Kalkbrenner. Sie gehe davon aus, dass das Problem damit aus der Welt sei.
Ähnliches galt für den Bereich „Artenschutz“, denn hier war für die Bezirksregierung die Position der Untere Landschaftsbehörde nicht eindeutig. Die hatte vorgebracht, über eine Auswertung der Biotoptypen sei sicherzustellen, dass keine bedeutsamen Nahrungshabitate geschützter Vogelarten in Anspruch genommen oder Flugrouten dorthin verstellt werden könnten. Der Gemeinderat hatte diese Anregung zur Kenntnis genommen und wollte auch hier die erforderlichen Nachweise erst beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan erbringen. Das war der Bezirksregierung zu spät, die wollte das bereits beim Flächennutzungsplan erledigt wissen. Mittlerweile habe aber auch die Landesbehörde mitgeteilt, dass ihnen eine Erledigung beim Bebauungsplan reiche, sodass auch hier keine weitere Aktivität erforderlich war.
Redaktionelle Änderungen nötig
Beim nächsten Punkt konnte Maack nur den Kopf schütteln: „Das wird so langsam immer interessanter.“ Die Kölner hatten bemängelt, dass zwischen den Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Verfahrensschritten mittlerweile mehr als 20 Monate lägen, das sei zu lange. Deshalb müsse der Rat den Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erneut fassen. Auch der vierte Punkt, der unterschiedliche Aussagen zwischen Text und Tabellen kritisierte, war mit einigen redaktionellen Ergänzungen und Klarstellungen aufzulösen.
Blieb noch ein Problemfeld übrig, nämlich die Höhenbegrenzung der Windräder. Der Gemeinderat hatte die Festsetzungen auf die Ebene des Bebauungsplanes verlagert, was die Bezirksregierung falsch fand. Schon im Flächennutzungsplan müsse eindeutig klar werden, dass aufgrund von Anregungen eine Höhenbegrenzung vorgenommen worden sei. Das habe man jedoch absichtlich nicht gemacht, erinnerte Jürgen Pump (CDU), weil sonst die Gefahr bestanden hätte, dass der gesamte Entwurf als „Verhinderungsplanung“ abgelehnt worden wäre. Doch diesen Mangel heilte der Rat sogleich, indem er die Anlagenhöhe auf 138 Meter begrenzte und diesen Teil des Flächennutzungsplanes in die erneute Offenlage gab. Dabei können Stellungnahmen aber nur zu diesem Aspekt abgegeben werden, und die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.
Handwerkliche Fehler in der Verwaltung
Joachim Euler (SPD) fand es „sehr bedauerlich, dass es durch handwerkliche Fehler der Verwaltung erneut eine Zeitverzögerung gab.“ Die Fachleute hätten dies erkennen müssen, fand er. Die problematischen Themen seien im Vorfeld nicht sauber abgearbeitet worden. „Wenn man weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen zu der einen oder anderen Frage gibt, muss man das im Vorhinein klären“, schüttelte er den Kopf. Auch Joachim Güttes (Bürger für Swisttal) attestierte einen „Scherbenhaufen“ und sah die Entscheidung seiner Fraktion im Nachhinein als richtig an, den Teilflächennutzungsplan abzulehnen. „Wobei wir nicht grundsätzlich gegen Windenergie sind“, machte er deutlich.
Sven Kraatz (Grüne) hinterfragte auch die Rolle des Planungsbüros in dieser Angelegenheit: „Wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn so offensichtlich hat etliche Fehler gemacht wurden?“, fragte er. Kalkbrenner erwiderte, darüber mache man sich durchaus auch Gedanken, doch man müsse einen konkreten Schaden nachweisen können, und das sei derzeit schwierig. Immerhin würden die Nacharbeiten aufgrund dieser Unzulänglichkeiten vom Büro kostenlos erbracht. Und Bürgermeister Eckhard Maack ließ durchblicken, im Verwaltungsvorstand sei man sich einig, dieses Planungsbüro künftig nicht mehr zu beschäftigen. Zum Schluss nahm Hanns-Christian Wagner (CDU) noch einmal die Bezirksregierung aufs Korn. Die Landesregierung wolle der Windenergie mehr Geltung verschaffen - und die Bezirksregierung torpediere das Bemühen durch eine unverständliche Verzögerungstaktik.
