Politik | 13.07.2018

Bürgerinitiative „lebenswerte Stadt“ zur Stellungnahme der Stadt

Erster Schritt der Stadt zur Anerkennung des Denkmalschutzes

Bad Neuenahr. Als bemerkenswerte Korrektur bisheriger Aussagen der Stadt zum Denkmalcharakter des Kurparks bewertet die Bürgerinitiative „lebenswerte Stadt“ die jüngste Stellungnahme der Stadtverwaltung, veröffentlich auf der Homepage der Stadt.

Darin räumt die Stadt ein, dass es denkmalrechtliche Auflagen für die Neugestaltung des Kurparks und der Kuranlagen gibt. Dort heißt es: „Insofern gab und gibt es noch zahlreiche Besprechungen und Abstimmungsprozesse seitens der Stadt mit den Denkmalbehörden, um dem wichtigen Anliegen des Denkmalschutzes […] in qualifizierter Weise gerecht zu werden“.

Genau auf diese Notwendigkeit hat die BI in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Sie begrüßt die nun erkennbare Bereitschaft der Stadt, den Denkmalwert der Anlagen zu respektieren. Unverständlich bleibt allerdings, wieso die Stadt diese Kehrtwende nur verschlüsselt zu erkennen gibt. So spricht sie von einer lediglich „informellen Denkmalzone“. Eine solche Kategorie gibt es im Denkmalschutzgesetz nicht. Auch neuerliche Versuche der Stadt, den Denkmalwert des Parks und der Liegenschaften in Abrede zu stellen, können nicht überzeugen. Geradezu peinlich berührt der Verweis auf ein Gutachten, das seinerzeit von der Stadt den Denkmalschutzbehörden vorgelegt, von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) jedoch mit klaren Worten zurückgewiesen wurde: „Insgesamt kann man sich bei der Lektüre des Gutachtens nicht des Eindrucks erwehren, dass hier im Interesse des Auftraggebers auf Kosten der fachlichen Neutralität einseitig nach Gründen gegen die Denkmalwürdigkeit des Kurparks gesucht wird. Den Anspruch eines fundierten Gutachtens […] erfüllen seine (= des Gutachters) Äußerungen nicht.“

Unzweifelhaft hat die Denkmalzone Kurgartenstraße Kurbezirk unter Einschluss des Kurparks weiterhin Bestand. Die kürzlich erteilte Antwort des Kultusministeriums – immerhin die oberste Denkmalschutzbehörde in Rheinland-Pfalz – auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hartenfels bestätigt dies eindeutig.

Vor diesem Hintergrund fordert die BI die Stadt auf, ihrem eigenen Appell zur Sachlichkeit zu folgen und die Faktenlage ohne Vorbehalte zu akzeptieren. Alles andere wird die Verständigung mit dem Denkmalschutz und insbesondere auch den Dialog mit künftigen Investoren erschweren und könnte eine zügige und überzeugende Lösung für das „Herz von Bad Neuenahr“ gefährden. Pressemitteilung

Bürgerinitiative „lebenswerte Stadt“

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