Politik | 08.12.2021

Rathaus der Stadt Koblenz

Es gilt die 3G-Regel

Koblenz. Die Ämter der Stadtverwaltung Koblenz sind weiterhin grundsätzlich unter Beachtung der geltenden Schutzmaßnahmen und Regelungen geöffnet. In vielen Fällen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Maskenpflicht: Bürgerinnen und Bürger müssen in den Verwaltungsbereichen mit Publikumsverkehr eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen.

3G-Regel: Es gilt in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Koblenz für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel - sie müssen also geimpft, genesen oder getestet sein.

2G+-Regel: Der Zugang zu den Innenbereichen verschiedener Einrichtungen und zu Veranstaltungen der Stadt Koblenz ist grundsätzlich nur noch geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleich gestellten Personen möglich, die zusätzlich noch über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen (2G+-Regelung).

Die zusätzliche Testpflicht entfällt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird, also die Maske von allen anwesenden Personen auch nicht zeitweise – etwa für den Verzehr von Speisen und Getränken - abgelegt wird. Sie entfällt zudem für Personen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung.

Die Regelung gilt in nachfolgenden Bereichen: im Innenbereich von Hallenbädern (Beatusbad, Hallenbad a.d. Karthause), im Innenbereich des Theaters Koblenz (Besuch: 2G, Pausengastronomie: 2G+), im Musikunterricht in der Musikschule Koblenz und im Innenbereich der Städtischen Museen.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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