Politik | 21.03.2016, 10:49 Uhr

Keine Erfolgsaussichten für ein Zielabweichungsverfahren

FOC widerspricht den Landesentwicklunsprogrammen

Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben ihre Position gegen ein geplantes FOC in der Grafschaft abgestimmt

Grafschaft/Mainz. In einem offenen Brief haben die Werbegemeinschaften aus mehreren rheinland-pfälzischen und nordrhein-westfälischen Städten ihre Position gegen ein geplantes Factory Outlet Center (FOC) in der Grafschaft deutlich gemacht.

Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehören auch die Vorsitzenden der Werbegemeinschaften von Ahrweiler, Bad Neuenahr, Sinzig, Remagen, Rheinbach, Meckenheim, Mayen, Bonn und Koblenz. In ihrem Brief erwähnen die Werbegemeinschaften die ablehnende Haltung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu diesem Projekt in der Grafschaft.

BLICK aktuell fragte im zuständigen Wirtschaftsministerium in Mainz nach, ob diese Darstellung zutreffe.

Das Ministerium bestätigte die negative Bewertung des geplanten FOC in der Grafschaft durch die beiden Landesregierungen, die der Ansicht sind, dass das Projekt den Landesentwicklungsprogrammen der beiden Länder diametral widerspreche und nicht ersichtlich sei, wie eine Abweichung von diesen Vorgaben gerechtfertigt werden könnte.

Das Wirtschaftsministerium in Mainz erklärte zu diesem Thema: „Im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder NRW und Rheinland-Pfalz am 26.01.2016 sowie bei einem Gespräch auf Arbeitsebene haben sich die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen und das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz über das weitere Vorgehen im Falle des geplanten FOC in Grafschaft abgestimmt. Da das Vorhaben den einzelhandelsbezogenen Zielen der Landesentwicklungsprogramme der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz diametral widerspricht und nicht ersichtlich ist, wie sich eine Abweichungszulassung rechtfertigen ließe, werden seitens der beiden Landesregierungen sowohl für das Raumordnungs- als auch für das für die Realisierung ebenfalls erforderliche Zielabweichungsverfahren keine Erfolgsaussichten gesehen.“

H.Schwarz

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