Politik | 23.06.2018

Lärmschutzmaßnahmen an der A 61

FWG erhält Antwort aus dem Ministerium

Grafschaft. Baubeginn in 2020 und Prüfung der Möglichkeit einen Vorgriff auf die Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der A61. - Das sind die Kernaussagen, die der Vorsitzende der Grafschafter FWG, Richard Horn, aus dem Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau entnehmen konnte. Vorangegangen waren Ortsbesichtigungen der FWG, um mögliche Maßnahmen zur Lärmvermeidung abzuschätzen, sowie die Verwaltungsinformation über die geplante Erhöhung der Lärmschutzwände in den Ortsbezirken Ringen und Gelsdorf.

Dieses hatte Richard Horn zum Anlass genommen, den Minister anzuschreiben und ein Vorziehen der künftigen Ausbaumaßnahmen, die nach der Lärmvorsorge deutlich über die zur Sanierung anstehenden Bereiche hinausgehen würden, anzuregen.

Neben einer deutlichen Reduzierung des Lärms für die Ortbezirke, sieht Richard Horn auch wirtschaftliche Vorteile: „Wenn eine vorgezogene Durchführung der mit dem Ausbau sowieso anstehenden Lärmschutzmaßnahmen bereits jetzt erfolgen würde, wäre das eine effektive und effiziente Verwendung der Steuergelder, die den Bürgern schnell zu Gute käme.“

Sollten die Maßnahmen ausgedehnt werden, dann sind aus Sicht der FWG die dadurch bedingten zeitlichen Verzögerung hinnehmbar, zumal eine Realisierung dann immer noch deutlich vor dem in zehn bis 15 Jahren zu erwartenden Ausbau der A 61 liegen würde.

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