Politik | 27.03.2015

Hauptausschuss erleichtert Zugang von Bürgeranträgen

Formale Hürden abgebaut

Rheinbach. „Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen, für dessen Umsetzung der Rat zuständig ist, dann soll ihr Antrag auch im Rat behandelt werden. Dies soll auch dann gelten, wenn sie in ihrem Schreiben nicht ausdrücklich angeben, dass sie einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung stellen wollen“, erklärte Ratsherr Folke große Deters (SPD). Diesem Ansinnen hat sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig angeschlossen. „Anträge sollen so ausgelegt werden, dass der Wille des Antragstellers zur Geltung kommt. Da sollte man keine formalen Hürden aufbauen und verlangen, dass die Bürger den konkreten Paragraphen zitieren oder die korrekte Bezeichnung wählen. Ich freue mich, dass da Einigkeit besteht“, so große Deters weiter. Anlass des Antrages von Folke große Deters war ein Fall, in dem eine Bürgerin die Änderung eines Bebauungsplanes beantragt hatte. Dieser war dem Rat nicht vorgelegt worden, obwohl der Rat für die Änderung von Bebauungsplänen zuständig ist. Sie hatte ihren Antrag lediglich an den Bürgermeister gerichtet und versäumt, ihren Antrag mit „Bürgerantrag“ zu betiteln. Dessen ungeachtet bietet die Rheinbacher SPD Bürgerinnen und Bürgern Beratung an, die ein konkretes kommunalpolitisches Anliegen haben und nicht wissen, wie sie es am besten zu Geltung bringen können. Sie können sich bei Folke große Deters unter 01577-6658027 oder deters.folke@freenet.de melden.Pressemitteilung

Folke große Deters

SPD-Ratsfraktion Rheinbach

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